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Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort Abmahnung Forum: Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle
Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle: Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort
Uns liegt im Moment wieder einmal eine neue Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort vor. Es geht dabei um die Notrefun Entertainment GmbH, die gegen die unerlaubte Verwertung ihrer geschützten Werke vorgeht. Die aktuelle Abmahnung betrifft den FilmPerverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle
Auf dem letzten Filmfestival in Cannes habe ich diesen Film vergeblich gesucht, in Tauschbörsen ist er jedoch anscheinend häufig vertreten.
Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle Abmahnung: was wird mir vorgeworfen?
Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort umfasst mehrere kleingedruckte Seiten und enthält neben dem eigentlichen Abmahnungsschreiben eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, einen Ermittlungsdatensatz, eine Vollmacht sowie in Kopie ein Auskunftsbeschluss eines Landgerichts.Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss aus der Film Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Eine hierauf spezialisierte Ermittlungsfirma habe eine Urheberrechtsverletzung beweissichedr festgestellt sowie auch dokumentiert.
Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle Abmahnung: was wird gefordert?
Zunächst fordert die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort die Entfernung und Vernichtung des Films Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle vom eigenen Computer. Weiter wird eine Unterlassungserklärung gebenüber der Notrefun Entertainment GmbH gefordert sowie ein pauschaler Zahlungsbetrag in Höhe von750,00
Hiermit sollen alle zivilrechtlichen Ansprüche abgegolten sein. Bei einer Zahlungsverweigerung wird die Erhöhung des Abgeltungsbetrages angedroht.
Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle Abmahnung: was tun?
Wir empfehlen grundsätzlich bei jeder Abmahnung zunächst eine gründliche Prüfung, ob die Abmahnung auch wirklich berechtigt ist. Dies ist bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort nicht anders.Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, sollte eine sauber formulierte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die weitaus günstiger ist als die Unterlassungserklärung, die als Vorlage der Abmahnung beiliegt. Ein abmahnender Rechteinhaber hat keinen Anspruch darauf, dass das von ihm mitgeschickte Muster unterzeichnet wird.
Die finanziellen Forderungen erscheinen recht hoch und können üblichereise deutlich reduziert werden.
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Notrufnummer 06221 3262121
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Eingestellt am 04.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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