Rechtsanwalt Tobias Selig Abmahnung Dortmund

Weiter Abmahnungen nach Auflösung der Kanzlei Selig und Christ durch Rechtsanwalt Tobias Selig

Wir haben an dieser Stelle bereits ausführlich über Abmahnungen der Dortmunder Kanzlei Selig & Christ berichtet. Beide Rechtsanwälte sind noch relativ jung und haben die Kanzlei vor noch nicht allzu langer Zeit gegründet. Bekannt wurde die Kanzlei Selig & Christ durch unzählige Filesharing-Abmahnungen für die Firma AEGIS Multimedia Service GmbH. In der Vergangenheit kam es zu zahlreichen derartiger Abmahnungen. Diese mussten auf alle Fälle ernst genommen werden. Uns ist von zahlreichen Fällen bekannt, in denen die Kanzlei Selig & Christ den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht haben, nachdem auf die Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war.

Kanzlei Selig & Christ: Die Trennung

Nunmehr erreicht uns ein Schreiben von Rechtsanwalt Tobias Selig, in dem mitgeteilt wird, dass die Kanzlei Selig & Christ aufgelöst wird und die bisherigen Mandate von Rechtsanwalt Tobias Selig alleine weiter bearbeitet werden. Rechtsanwalt Tobias Selig ist nach wie vor in Dortmund ansässig.
Eine solche Trennung ist durchaus üblich. Auch unsere Kanzlei hat sich Anfang des Jahres 2010 neu gegründet, nachdem der Kollege Schumacher und ich aus einer früher bestehenden Kanzlei ausgestiegen sind. Rechtsanwalt Tobias Selig wird die Abmahnungen übernehmen, dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung hervor, die dem Schreiben von Tobias Selig und Sebastian Christ beigefügt war.

Rechtsanwalt Tobias Selig: was ändert sich?

Erst einmal nur der Kanzleiname. Die Kanzlei hat ihren Sitz nach wie vor in Dortmund. Auch bislang war bei Selig & Christ Rechtsanwalt Tobias Selig für die Abmahnungen zuständig.
Neue Abmahnungen dürften daher von der Einzelkanzlei des Rechtsanwalts Tobias Selig ausgesprochen werden. Diese dürften auch im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Service GmbH oder anderer Rechteinhaber ausgesprochen werden. Der bisherige geforderte Betrag betrug
€ 980,00

pro Abmahnung. Wir sind gespannt, ob es dabei bleibt oder ob auch hier die Inflation zuschlägt.

Rechtsanwalt Tobias Selig Abmahnung: was tun?

Wie gesagt sollte man auf alle Fälle auf eine solche Fälle reagieren, damit man nicht bei Gericht landet und es insgesamt deutlich teurer wird. Dies ändert jedoch nichts daran, dass wir die geforderten Beträge in zahlreichen Abmahnungen für deutlich überzogen halten.
Damit Sie kein unnötiges finanzielles Risiko eingehen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Gerne können wir auch Ihre Vertretung übernehmen.


Eingestellt am 10.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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