Rechtsanwalt Daniel Sebastian Robert Diggs Abmahnung Forum: Dark Fantasy

Daniel Sebastian Abmahnung Robert Diggs

Die Republik wird derzeit regelrecht überschwemmt mit Tausenden von urheberrechtlichen Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der seine Kanzlei in Berlin hat und für diverse Rechteinhaber, unter anderm die DigiRights Administration GmbH, gegen unzählige Internetnutzer vorgeht und diesen eine Urheberrechtsverletzung fordert. Nunmehr erfolgen Abmahnungen auch für Robert Diggs. Mit diesen Abmahnungen ist sehr viel Geld verdient, von Robert Diggs genauso wie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. In den Abmahnungen ist die Rede von teils 5 stelligen Beträgen, die "eigentlich" zu zahlen wären, und dann werden Vergleichsangebote unterbreitet, die vergleichsweise mild daher kommen sollen. Tatsächlich zählt Rechtsanwalt Sebastian zu den Kanzleien mit den höchsten Forderungen bei derlei Abmahnungen.

Robert Diggs Abmahnung Forum Daniel Sebastian: um was geht es?

Von der Kanzlei Daniel Sebastian werden für die DigiRights Administration GmbH oder für Rechteinhaber wie Robert Diggs die unterschiedlichsten Werke abgemahnt. Allerdings handelt es sich dabei bislang soweit bekannt ausschließlich um Musiktitel. Die DigiRights Administration GmbH stellt die abgemahnten Werke nicht selbst her, sondern kauft die Rechte ein, um derartige Abmahnungen aussprechen zu können. Persönlich kann man dieses Geschäftsmodell durchaus für fraglich halten, rechtlich ist es jedoch zulässig. Aufgrund des Rechteeinkaufs von diversen Rechteinhabern ist das Repertoire für die Abmahnungen schier unerschöpflich. Robert Diggs hat nach unseren Informationen die Werke selbst hergestellt. Im Moment erfolgen für Robert Diggs durch den Berliner Anwalt Daniel Sebastian vor allem Abmahnungen an folgendem Werk:
Dark Fantasy

Bei Dark Fantasy handelt es sich um ein Musikwerk. Genauer gesagt soll der Song Dark Fantasy nach den Angaben in der Abamhnung in dem Film Hangover 3 enthalten sein. Tatsächlich ergab eine Durchsicht der Tracklist von Hangover 3, dass der Song Dark Fantasy von Kanye West dort enthalten ist.
Ihnen wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass entweder Sie selbst oder aber eine dritte Person (was Ihnen zugerechnet werden soll) den Song Dark Fantasy in einem Peer-To-Peer-Netzwerk herunter geladen und durch die automatische Freigabe durch die Tauschbörsensoftware gleichzeitig einer unbegrenzten Anzahl anderer Internetnutzer angeboten haben sollen. Hierin wird eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten von Robert Diggs gesehen, die mittels Abmahnung aus dem Hause Daniel Sebastian bekämpft wird.

Robert Diggs Abmahnung Forum Daniel Sebastian: was möchten die von mir?

Natürlich möchte man Ihr Geld. Dies dürfte bei derartigen Abmahnungen die entscheidende Triebfeder sein. Natürlich ist es bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar, dass Rechteinhaber wie die DigiRights Administration GmbH oder Robert Diggs als Kompensation für Umsatzeinbußen über den Download in Tauschbörsen gegen die Tauschbörsennutzer vorgehen und diese an den Kosten beteiligen. Von beteiligen kann jedoch keine Rede mehr sein, vielmehr wird vielfach mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Während der Song Dark Fantasy auf einem Sampler im Laden bzw. Internet käuflich für wenige Euro zu erwerben ist, wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von
€ 600,00

geltend gemacht.

Robert Diggs Abmahnung Forum Daniel Sebastian: was mache ich jetzt?

In den allermeisten Fällen handelt es sich bei DigiRights Administration GmbH oder Robert Diggs Abmahnungen aus dem Hause Daniel Sebastian um sog. Sampler- bzw. Chartcontainerabmahnungen. Da auf diesen Compilations jedoch noch zahlreiche andere Titel neben dem Song Dark Fantasy zu hören sind, könnten Sie demnächst mit weiteren Abmahnungen zu tun haben. Dies sollten Sie bei Ihrer Reaktion auf eine solche Abmahnung immer bedenken.
Genauso wichtig ist es natürlich, den Kostenrahmen für die vorliegende Abmahnung erträglich zu halten. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung bei einer solchen Abmahnung und wehren zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche für Sie ab.



Eingestellt am 05.05.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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