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Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnung DigiRights: Kontor Top Of The Clubs Vol. 52
Kontor Top Of The Clubs 52 Abmahnung Daniel Sebastian
Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin versendet seit seit letztem Jahr zahlreiche Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen. Es geht dabei um Urheberrechtsverletzungen. Die Daniel Sebastian Abmahnung geht dabei nicht an die Person, die selbst in einer Tauschbörse unterwegs war, sondern an die Person, auf die der Internetanschluss angemeldet ist. Denn nur der Anschlussinhaber kann von dem jeweligen Rechteinhaber bzw. Kanzleien wie Daniel Sebastian ermittelt werden. Einer der Auftraggeber von Rechtssanwalt ist die Firma DigiRights Administration GmbH. Für die DigiRights Administration GmbH waren bereits in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen worden. Nunmehr erreichen die Abmahnungen jedoch zum Teil neue Dimensionen.Daniel Sebastian Abmahnung Kontor Top Of The Clubs Vol. 52
Bislang bezogen sich die meisten Daniel Sebastian Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH auf einen oder mehrere Titel. Bei einem Titel werden dabei üblicherweise€ 680,00
gefordert. Bei mehreren zusammengefassten Titel, wie auf den German Top 100 werden oftmals auch
€ 1.800,00
gefordert. Im Jahr 2012 erhöhen sich bei einigen Daniel Sebastian Abmahnungen die Forderungen. In einer aktuellen, unserer Kanzlei zur Bearbeitung vorliegenden Daniel Sebastian Abmahnung geht es um das Werk:
Kontor Top Of The Clubs Vol. 52
Bei Kontor Top Of The Clubs Vol. 52 geht es - wenn ich richtig gezählt habe - um insgesamt 42 Musiktitel. An all diesen Musiktiteln soll die Firma DigiRights Administration GmbH die Verwertungsrechte haben. Für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an diesen Titeln wird ein Pauschalbetrag in Höhe von stolzen
€ 4.800,00
gefordert. Weiter sollen Sie natürlich eine Unterlassungserklärung abgeben. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass alleine die Anwaltskosten für die Verfolgung der Rechtsverletzung an den Titeln auf den Kontor Top Of The Clubs Vol. 52 € 4.160,00 betragen würden und dass zusätzlich hierzu noch erhebliche Schadensersatzforderungen im Raum stehen. Insgesamt sollen sich Zahlungsansprüche in Höhe von "deutlich über 15.000 EUR" ergeben können.
Daniel Sebastian Abmahnung Kontor Top Of The Clubs 52: was tun?
Die Höhe der geltend gemachten Forderungen halte ich für deutlich überzogen. In der Daniel Sebastian Abmahnung wird mitgeteilt, dass sich pro Titel auf den Kontor Top Of The Clubs Vol. 52 ein Gegenstandswert ergebe. Da auf Kontor Top Of The Clubs Vol. 52 insgesamt 42 Titel enthalten sind, soll der Gegenstandswert 42 * € 10,000 = € 420.000,00 betragen. Hieraus errechnen sich die mitgeteilten Anwaltskosten in Höhe von € 4.160,00 (vgl. Seite 5 der Abmahnung oben). Bereits diesen Ansatz halte ich für falsch. Denn bei Verstößen gegen zahlreiche Rechte auf einem Musikträger bzw. einer Datei können die Gegenstandswert nach meiner Auffassung nicht einfach mit der Anzahl der Titel multipliziert werden. So sehen dies übrigens auch mehrere Gerichte. Selbst wenn man damit einen Gegenstandswert von beispielsweise € 50.000,00 zugrunde legen würde, würden sich "lediglich" Anwaltskosten in Höhe von € 1.379,00 ergeben. Die mit der Abmahnung weiter geltend gemachten Schadensersatzansprücbhe haben darüber hinaus zusätzlich zu den Anforderungen, die der Anspruch auf Unterlassung und Erstattung der Anwaltkosten haben, weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Anders als der Unterlassungsanspruch bestehen in vielen Fällen keine Schadensersatzansprüche.Mit anderen Worten: Die Daniel Sebastian Abmahnung sollte gründlich geprüft werden, bevor man die Unterlassungserklärung unterschreibt oder eine Zahlung vornimmt. Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung weiter.
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06221 434030
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Eingestellt am 03.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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