Random House Abmahnung Waldorf Frommer: Shades of Grey - Geheimes Verlangen (Band 1); Gefährliche Liebe (Band 2); Befreite Lust (Band 3) - E L James

Shades of Grey Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag von Random House

Die Shades of Grey Reihe von E L James alias Erika Leonard erfreut sich derzeit größter Beliebtheit. Im Jahr 2011 sind die ersten beiden Bände von Shades of Grey mit den Namen Geheimes Verlangen und Gefährliche Liebe erscheinen, derzeit erscheint der 3. Band mit dem Titel Shades of Grey - Befreite Lust. Die Shades of Grey Bücher sind auch als Hörbücher erschienen. Hier ist Herausgeber in Deutschland die Verlagsgruppe Random House GmbH. Und Random House ist in den letzten Jahren ganz massiv gegen Internetnutzer vorgegangen, denen vorgeworfen wird, Werke von Random House im Internet verbreitet zu haben. Am Beispiel von Random House Abmahnungen wollen wir hier eine erste Einschätzung zu den Abmahnungen geben, die aus München von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt werden.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Derzeit erfolgen vor allem Random House Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, in denen es um folgendes Werk geht:
Shades of Grey - Geheimes Verlangen (Band 1) E L James (Hörbuch)

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet jedoch auch Abmahnungen, in denen es um die Werke
Shades of Grey - Gefährliche Liebe (Band 2) E L James

sowie
Shades of Grey - Befreite Lust (Band 3) E L James

geht. Wir schildern hier eine Abmahnunge wegen Shades of Grey Geheimes Verlangen. Die Shades of Grey Abmahnungen an den Bänden Gefährliche Liebe sowie Befreite Lust sind jedoch im Wesentlichen gleich aufgebaut und enthalten dieselben Forderungen wie bei Geheimes Verlangen, weshalb die Aussagen hier eintsprechend übernommen werden können.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss das jeweils genannte Hörbuch aus der Shades of Grey Reihe illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Auf der zweiten Seite der Abmahnung wird auf der oberen Seitenhälfte eine Aufstellung der (angeblich) ermittelten Daten gegeben. Nebem dem genauen Titel des Shades of Grey Hörbuches werden der Rechteinhaber Verlagsgruppe Random House GmbH sowie eine IP-Adresse und ein Zeitraum genannt. Der Provider hat nach Ermittlung der IP-Adresse die Daten des Anschlussinhabers herausgegeben, weshalb es nunmehr zu der Abmahnung gekommen ist. Hierfür sollen Sie laut den Ausführungen in der Abmahnungen als Anschlussinhaber verantwortlich sein.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

Wie gesagt macht man Sie als Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Ob der Verstoß durch Sie oder durch Dritte begangen wurde, soll angeblich unbeachtlich sein. Neben einer Unterlassungserklärung wird ein Betrag in Höhe von
€ 806,00

gefordert. Dies soll Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie einen "vergleichsweise niedrig angesetzten" Schadensersatz in Höhe von € 300,00 beinhalten.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Zunächst sollte unbedingt überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und falls ja, in welcher Höhe. Die Verantwortlichkeit für Dritte, die über Ihren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen, wird von der Rechtsprechung (endlich!!!) nicht mehr so unreflektiert und ohne weiteres bejaht, wie dies früher der Fall war und wie dies die Abmahnung offensichtlich suggerieren soll.
Darüber hinaus besteht hier das Risiko weiterer Abmahnungen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn neben Geheimes Verlangen auch die anderen beiden Shades of Grey Hörbücher, also Gefährliche Liebe und / oder Befreite Lust heruntergeladen werden. Manchmal werden mehrere Urheberrechtsverletzungen an verschiedenen Hörbüchern zu einer Abmahnung zusammengefasst (wobei dann ein deutlich höherer Betrag in der Abmahnung gefordert wird), manchmal folgen die weiteren Abmahnungen dann kostenpflichtig nach einer gewissen Zeit. Dies kann vermieden werden.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung und übernehmen Ihre anwaltliche Vertretung!


Eingestellt am 16.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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