Patentanwälte Kayser & Cobet Thorsten Simeth: Suffgeschwader

Thorsten Simeth macht durch die Kanzlei Kayser & Cobet markenrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche Thorsten Simeth durch die Kanzlei Kayser & Cobet aussprechen lässt. Bei Kayser & Cobet handelt es sich um eine Patentanwaltskanzlei, welche Büros unter anderem in Berlin unterhält. Auftraggeber der Abmahnung ist Thorsten Simeth, welcher über markenrechtlichen Schutz verfügt.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen von Thorsten Simeth durch die Kanzlei Kayser & Cobet einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kayser & Cobet Thorsten Simeth Abmahnung: um was geht es?

Herr Thorsten Simeth hat den Begriff Suffgeschwader als Wortmarke beim DPMA eingetragen. Die Wortmarke ist für folgende Klassen beim DPMA registriert:
Klasse(n) 09: Musiksoftware; Musiktonträger; Tonträger; Medien-Streaming-Software; Geräte zum Streamen von Videos; Computeranwendungssoftware zum Streamen von audiovisuellen Medieninhalten über das Internet..
Klasse(n) 16: Aufkleber; Stickers, Aufkleber [Papeteriewaren]; Fahnen, Wimpel [aus Papier]; Druckereierzeugnisse; Banner aus Papier..
Klasse(n) 25: Bekleidungsstücke; T-Shirts; Shirts und Höschen; Kappen mit Schirmen; Kopfbedeckungen; Kopfbedeckungen mit Schirm; Schuhwaren..

Gegen Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marke Suffgeschwader von Herrn Thorsten Simeth verwenden, geht dieser vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei Kayser & Cobet ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Kayser & Cobet am Anfang mit, Herrn Thorsten Simeth zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht von Herrn Thorsten Simeth verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz von Herrn Thorsten Simeth dargelegt und die Marke Suffgeschwader genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde.

Kayser & Cobet Thorsten Simeth Suffgeschwader Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen Herrn Thorsten Simeth und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an Herrn Thorsten Simeth zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Jedenfalls liegt der Gegenstandswert, aus dem die Erstattung der Patentanwaltskosten der Kanzlei Kayser & Cobet für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, üblicherweise bei € 25.000,00. Die angeetze 1,5 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale beträgt damit netto
€ 1.331,00.

In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird.

Kayser & Cobet Thorsten Simeth Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Kayser & Cobet noch bei Thorsten Simeth handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen von Thorsten Simeth, seine Marke vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Kayser & Cobet ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche von Thorsten Simeth durch die Kanzlei Kayser & Cobet zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also Thorsten Simeth - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Kayser & Cobet - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kayser & Cobet im Auftrag von Thorsten Simeth wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung an der Marke Suffgeschwader erhalten haben.


Eingestellt am 11.11.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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