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Nightcrawler Waldorf Frommer Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co
Nightcrawler: kaum erschienen, schon die ersten Abmahnungen...
Der Film Nightcrawler ist in Deutschland vor kurzer Zeit offiziell erschienen. Nunmehr erhalten wir die ersten Anrufe betroffener Internetnutzer, die eine Abmahnung erhalten haben, weil ihnen eine Urheberrechtsverletzung an Nightcrawler vorgeworfen wird. Die Abmahnung kommt von der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir haben bereits mehrere Hunderte Abmahnungen dieser Kanzlei erfolgreich bearbeitet und möchten Ihnen an dieser Stelle eine erste Hilfestellung anbieten.Waldorf Frommer Tele München GmbH + Co Abmahnung Nightcrawler: um was geht es?
Ihnen wird in der Abmahnung ein"Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"
vorgeworfen. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Film
Nightcrawler
in einer Ihnen zurechenbaren Art und Weise über ein Peer to Peer Netzwerk im Internet verbreitet worden sein soll.
Was viele nicht wissen: Wer ein Peer to Peer Netzwerk benutzt und eine Datei wie Nightcrawler herunterlädt, gibt diese Datei in aller Regel für Dritte frei. Mit den von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegten Schriftstücken - insbesondere einem Ermittlungsdatensatz und dem Auskunftsbeschluss eines Landgerichts - ist freilich noch ganz bestimmt nicht der Nachweis darüber geführt, dass über Ihren Anschluss tatsächlich der Film Nightcrawler im Internet verbreitet wurde. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer bei einer Abmahnung auch keinen Beweis liefern muss.
Waldorf Frommer Tele München GmbH + Co Abmahnung Nightcrawler: was will man von Ihnen?
Der Rechteinhaber an Nightcrawler, die Firma Tele München, fordert von Ihnen für den (angeblich) entstandenen Schaden eine Kompensation. Als Schadensersatz wird hierbei ein Betrag in Höhe von€ 600,00
angegeben. Die der Kanzlei Waldorf Frommer zu erstattenden Anwaltkosten werden mit
€ 215,00
angegeben. Insgesamt werden von Ihnen somit
€ 815,00
gefordert.
In der Abmahnung fehlen naturgemäß Hinweise darauf, dass der BGH in einer recht aktuellen Entscheidung eine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen seiner Kinder abgelehnt hat, wenn die Kinder zuvor ausreichend belehrt wurden. Nicht mehr erforderlich ist insoweit, dass die Kinder regelmäßig und lückenlos überwacht werden. Diese haltlose Rechtsprechung hatte sich bei den allermeisten unterinstanzlichen Gerichten jedoch verbreitet, sehr zur Freude von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer. Zum Glück hat der BGH sich nunmehr der auch von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung angeschlossen und der uferlosen Haftung des Anschlussinhabers damit einen Riegel vorgeschoben. Ebenso hat der BGH zwischenzeitlich entschieden, dass eine Täterschaft des Anschlussinhabers dann nicht mehr vermutet werden kann, wenn dritte Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Waldorf Frommer Tele München GmbH + Co Abmahnung Nightcrawler: wie reagiere ich hierauf?
Da die Rechtslage in der Abmahnung durch Waldorf Frommer nur unvollständig wiedergegeben wird, sollte man durch einen eigenen Anwalt den konkreten Vorwurf prüfen lassen. Aus langjähriger Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer wissen wir, dass der Film Nightcrawler nur einer von mehreren Hundert Filmen ist, für die Abmahnungen verschickt werden. Wenn über Ihren Anschluss also möglicherweise noch weitere Filme getauscht wurden - ob durch Sie oder Dritte - haben Sie gute Chancen, weitere Abmahnungen in Ihrem Briefkasten vorzufinden. Dies gilt es zu verhindern und dies kann erfolgreich verhindert werden!Gerne sind wir auch Ihnen bei einer solchen Abmahnung behilflich!
Eingestellt am 16.01.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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