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Niels Eiterer Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Niels van Gogh - Pornstar
Abmahnung Fareds für Niels Eiterer = Niels van Gogh
Niels Eiterer ist in der Szene besser bekannt als Niels van Gogh. Er stellt zahlreiche House-Titel selbst her und hat die Verwertungsreche an seinen Titeln.Niels Eiterer alias Niels van Gogh hat die Kanzlei Fareds aus Hamburg damit beauftragt, gegen Urheberrechtsverletzungen an seinen Werken vorzugehen. Dies erfolgt derzeit in großer Häufigkeit. Die Kanzlei Fareds verschickt dabei im Auftrag von Niels Eiterer alias Niels van Gogh Abmahnungen, in denen dem Empfänger der Abmahnung jeweils eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.
Niels Eiterer Abmahnung Fareds: welcher Titel wird abgemahnt?
Derzeit erfolgen Niels Eiterer Abmahnungen durch Fareds vor allem an folgendem Musiktitel:Niels van Gogh - Pornstar
Dieser Titel ist auf einigen Chartcontainer bzw. Samplern wie beispielsweise den German Top 100 zu finden.
Niels Eiterer Abmahnung Fareds: was wird gefordert?
Auch bei Niels Eiterer bzw. Niels van Gogh Abmahnungen fordert die Kanzlei Fareds für Anwaltskosten und Schadensersatz den üblichen pauschalen Betrag in Höhe von€ 450,00
Wie dieser Betrag zwischen Niels Eiterer und der Kanzlei Fareds aufgeteilt wird, verrät die Kanzlei Fareds jedoch nicht. Sie sollen daneben eine Unterlassungserklärung abgeben. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie Zahlung sollen alle Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Niels van Gogh - Pornstar abgegolten sein.
Niels Eiterer Abmahnung Fareds: was tun?
Auch hier gilt wie bei allen anderen Fareds Abmahnungen vor allem eines:Vermeide weitere Abmahnungen!!!
Die alltägliche Praxis hat uns immer wieder gezeigt, dass es bei Fareds üblich ist, mehrere Abmahnunen an ein und dieselbe Person nacheinander zu verschicken. Im Musikbereich werden dann mit jeder Abmahnung von Fareds weitere € 450,00 gefordert. Damit dise nicht passiert, sollte unbedingt bei der Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung extrem aufgepasst werden.
Auch der geforderte Betrag ist für unseren Geschmack viel zu hoch. Lassen Sie sich unverbindlich anwaltlich beraten. In aller Regel kommen Sie einschließlich eigener Anwaltskosten deutlich billiger weg, als den Vergleichsbetrag an die Kanzlei Fareds zu bezahlen. Bei geschickter Vorgehensweise lässt sich nämlich auch im Falle einer berechtigten Abmahnung der geforderte Betrag deutlich reduzieren. Bei unberechtigten Abmahnungen weisen wir für unsere Mandanten die finanziellen Forderungen ohnehin zurück.
Eingestellt am 23.10.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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