Neue Abzocke der CEOTECC Alexander Peters: Abofalle Telefonfalle

Dreiste Masche: Vertrag untergeschoben nach Telefonanruf durch CEOTECC Inh. Alexander Peters

Wir haben in unserer Kanzleio seit über 10 Jahren immer wieder Forderungen aufgrund unerwünschter Vertragsabschlüsse für Mandanten abgewehrt, die Fälle allein in unserer Kanzlei liegen im hohen dreistelligen Bereich. Dabei ging es um Unternehmen wie die GWE Gewerbeauskunft-Zentrale oder andere Firmen, welche auf unterschiedliche Art und Weise ein Geschäft aufbauten, um "Kunden" nutzlose Dienstleistungen anzubieten mit dem einzigen Ziel, sich selbst eine Einnahmequelle zu verschaffen. In zahlreichen Fällen wurden den Betroffenen dabei sog. Eintragungsformulare übersandt, die zum Teil wie amtliche Schreiben aussahen und bei flüchtiger Lektüre den Eindruck erwecken sollten, von einer Behörde zu stammen. Viele Gewerbetreibende wuden hierdurch getäuscht und haben das Formular ausgefüllt bzw. vervollständigt, unterschrieben und an die Abzocker zurückgeschickt. Darauf folgten Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen, teilweise auch Anwaltsschreiben oder Schreiben von einschlägigen Inkassobüros. Andere Abzocker wählten die Telefonaquise und haben sich ebenfalls eingige bemerkenswerte Dinge einfallen lassen, um die angerufenen Gewerbetreibenden zu täuschen. In der ganz überwiegenden Vielzahl der Fälle konnten wir die Forderungen für unsere Mandanten hierbei vollständig abwehren.

Neue Telefonfalle: CEOTECC Alexander Peters

Vor kurzem wurde ein Mandant unserer Kanzlei von einer ihm unbekannten Nummer angerufen, als er gerade im Auto am Steuer saß. Die Person am Telefon meldete sich als Ansprechpartnerin eines Unternehmens, welches angeblich bereits zuvor mit dem Vater des Mandanten gesprochen hatte und mit diesem in Verbindung gestanden sei. Nach Mitteilung unseres Mandanten kam dabei die Aussage "Wir machen die Seiten für Sie weiter". Das Unternehmen sei auf die Suchmaschinenoptimierung spezialisiert und handele im Auftrag von Google. Da das erste Jahr beitragsfrei sei, melde sie sich jetzt nach einem Jahr zur Besprechung der Fortführung der vertraglichen Beziehung.
Der Mandant, der wie gesagt gerade im Auto am Steuer saß, verstand nur die Hälfte. Er erklärte sich bereit, dass die Anruferin ihm zunächst einmel Unterlagen zukommen lasse. Da er tatsächlich erst vor kurzem das Unternehmen seines Vaters von diesem übernommen hatte, war er davon ausgegangen, dass es sich beim dem Unternehmen tatsächlich um einen Vertragspartner seines Vaters handele. Auf Bitte der Anruferin willigte er schließlich auch ein, dass der folgende Teil des Telefonats auf Tonband aufgenommen wurde. Anschließend sprach die Anruferin so schnell, dass der Mandant kaum folgen konnte. Offenbar ging es aber um die Daten des Mandanten wie Name, Firmeninhaber etc.
Kurze Zeit später erhielt der Mandant dann sehr überraschende Post. Man hieß ihn "Willkommen" und versprach: "ceotecc Mit Unserem Unternehmen ist Dein Business in der virtuellen Welt." Das Unternehmen des Mandanten sei nunmehr "auf allgemeine-seoauskunft.com" in der virtuellen Welt vertreten. Wow! Natürlich sollte all dies nicht kostenlos sein und so war gleich eine Rechnung beigefügt, die den Mandanten schlucken ließ. Insgesamt wollte man von ihm inklusive Umsatzsteuer stolze
€ 3.566,43.

Telefonfalle CEOTECC Alexander Peters: was ist von den Forderungen zu halten?

Die geforderten Beträge sind extrem hoch. Um das Ganze etwas günstiger erscheinen zu lassen, ist in dem hier beschriebenen Fall in der Rechnung von CEOTECC bzw. Alexander Peters zunächst ein "Standardpreis" von € 5.694,00 ausgewiesen, der sich dann aufgrund zweier Rabatte auf "nur" noch € 2.997,00 reduziert, was dann den oben genannten Betrag in Höhe von € 3.566,43 inklusive Umsatzsteuer ergibt. Immer noch ein mehr als stolzer Betrag, wenn man sich die angebotenen "Dienstleistungen von CEOTECC bzw.
Alexander Peters anschaut. Die Leistung besteht in der Auflistung des Mandanten auf der Internetseite www.allgemeine-seoauskunft.com. Diese Internetseite ist für Gewerbetreibende als Werbemittel meines Erachtens genauso nutzlos wie die "Branchenbücher" anderer dubioser Unternehmen, die den Leuten das Geld abknöpfen wollen oder wie die zahlreichen Trittbtrettfaherer, die systematisch die Markenregister nach neu angemeldeten Marken durchforsten und dann unzählige neue Markeninhaber anschreiben und ihnen - als vermeintlich amtliches Schreiben getarnt - einen vollkommen sinnlosen, aber natürlich maßlos überteuerten Eintrag in ihrem eigenen "Markenverzeichnis" anbieten. Die Internetseite www.allgemeine-seoauskunft.com dürfte ausschließlich für die Firma CEOTECC bzw. den Inhaber Alexander Peters von Vorteil sein und zwar in Gestalt der sicherlich von vielen Betroffenen gezahlten Rechnungsbeträge.

Telefonfalle CEOTECC Alexander Peters: sind die Forderungen berechtigt?

Hier kann natürlich an dieser Stelle keine verbindliche Auskunft erteilt werden. Es kommt auch immer auf den genauen Einzelfall an. Generell gilt jedoch: Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen beide Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Hieran dürfte es in vielen Fällen fehlen. Es scheint ja gerade die Masche der Firma CEOTECC bzw. deren Inhaber Alexander Peters zu sein, die Betroffenen "übers Ohr zu hauen". Was der Mandant mir in dem hier exemplarisch beschriebenen Fall mitgeteilt hat, höre ich leider nicht zum ersten Mal. Den Betroffenen wird wahrweitswidrig vorgegaukelt, man sei ja mit dessen Unternehmen bereits in Kontakt und wolle nur den Vertrag fortführen, die Betandsdaten abgleichen oder ähnliches. Das Vorgehen wiederholt sich.
Derartige Anrufe sind übrigens in aller Regel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG unlauter, da keine Einwilligung hierzu vorlag. Eine solche Einwilligung ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Werbeanrufes, außer es kann von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden. Letzteres dürfte nicht der Fall sein, da niemand ein Interesse daran haben dürfte, abgezockt zu werden. Die Unlauterkeit der Anrufe führt aber leider nicht automatisch zur Unwirksamkeit von Verträgen, die aufgrund solcher Anrufe zustande gekommen sind. Rechtlich bleibt ein Vertragsschluß grundsätzlich möglich.
Betroffene sollten sich daher umgehend anwaltliche Hilfe nehmen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und kurz nach dem vermeintlichen Vertragsschluss die rechtlich erforderlichen Erklärungen abzugeben, um einen etwaigen Vertrag wieder aufzuheben. Gerne helfen wir auch Ihnen mit Rat und Tat.


Eingestellt am 12.04.2022 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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