Markenrechtliche Abmahnungen der Trade Buzzer UG wegen Walter White (Breaking Bad)

Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke Walter White

Die Serie Breaking Bad ist derzeit in aller Munde und auch der Charakter der Serie, Walter White, ist recht bekannt. Mit der Bezeichnung Walter White versehene Kleidungsstücke werden derzeit häufig über das Internet vertrieben. Dit T-Shirts etc. tragen zum Teil den Schriftzug Walter White, teilweise haben sie solche Motive, die Walter White trägt bzw. die denen von Walter White sehr ähnlich sind, zum Teil sind es vergleichbare Motive und der Schriftzug.
Unsere Kanzlei hat jetzt eine markenrechtliche Abmahnung der Trade Buzzer UG vorgelegt bekommen, die eine Verletzung der Wortmarke Walter White zum Gegenstand hat.

Walter White Abmahnung Trade Buzzer UG: um was geht es?

Dem Empfänger der Abmahnung wird in dem hier beschriebenen Fall vorgeworfen, über die Plattform Ebay Bekleidung unter Verwendung der Wortmarke Walter White angeboten zu haben. Hiergegen geht die Trade Buzzer UG im Wege der Abmahnung vor, da sie selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt als Inhaberin der Wortmarke Walter White eingetragen ist.

Walter White Abmahnung Trade Buzzer UG: was wird gefordert?

Von dem Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Sie sollen es zukünftig unterlassen, das Zeichen Walter White beim Angebot von Bekleidungsstücken zu verwenden. Außerdem wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen des Schadensersatzes gefordert. Die Anwaltskosten werden aus einem Streitwert von € 50.000,00 errechnet und betragen (netto) einschließlich Auslagenpauschale
€ 1.531,90

Das klingt zunächst hoch. Jedoch muss darauf hingewiesen, dass bei markenrechtlichen Streitigkeiten die Gerichte selten Streitwerte unter € 50.000,00 annehmen. Wer es hier also auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, kann am Ende schnell einmal einen fünstelligen Euro-Betrag zu bezahlen haben.
In letzter Zeit werden auch Trade Buzzer Abmahnungen ausgesprochen, in denen es um mehr als eine Marke geht. Wird neben der Verwendung der Marke Walter White noch eine weitere Marke abgemahnt, wird in der Abmahnung ein Gegenstandswert von € 100.000,00 zugrunde gelegt. Dies ergibt bei den Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von
€ 1.973.90

Barney Stinson Abmahnung Trade Buzzer UG: was tun?

Die Abmahnung im Namen der Trade Buzzer UG ist ausgesprochen durch eine Kieler Anwaltskanzlei, die seit Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig ist und auf dem Gebiet des Markenrechts über eine umfangreiche Expertise verfügt. Man sollte die Abmahnung daher nicht ignorieren. Da die Bezeichnung Walter White als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist, genießt sie markenrechtlichen Schutz. Ob die Marke auf Dauer auch Bestand haben wird - mir ist derzeit u.a. noch unklar, ob die Eintragung der Wortmarke Walter White durch die Trade Buzzer UG mit den Produzenten bzw. Rechteverwertern der Serie Breaking Bad abgesprochen ist - ist eine andere Frage. Solange die Marke eingetragen ist, dürften Gerichte meiner Einschätzung nach keine Zweifel damit haben, einen Unterlassungsanspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung auszusprechen. Wegen einer ähnlichen markenrechtlichen Abmahnung hat die Trade Buzzer inzwischen erfolgreich eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege erhalten.
Unsere Kanzlei hat mit markenrechtlichen Abmahnungen langjährige Erfahrung. Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 27.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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