Markenrecht Abmahnung: Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte für die Repsoft Ltd..: DigiProg 3

DigiProg 3 Repsoft Ltd, durch die Kanzlei Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte

Mir wurde aktutelle eine Abmahnung zur Bearbeitung vorgelegt, in der es um die Marke DigiProg bzw. der Bezeichnung DigiProg 3 geht. Bei DigiProg 3 handelt es sich um ein Gerät zur Reparatur von Tachos an Fahrzeugen. Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Repsoft Ltd vorgeworfen. Wir stellen die Abmahnung im Folgenden kurz dar. Eine Rechtsberatung ist mit diesem ersten Überblick natürlich nicht verbunden. Gerne können Sie sich bei weitergehenden Fragen jedoch an unsere Kanzlei wenden.

Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte Abmahnung Repsoft Ltd.: um was geht es?

Die Repsoft Ltd. teilt in der durch die Kanzlei Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung mit, dass durch den Adressaten der Abmahnung eine Marlkenrechtsverletzung begangen worden sei. Konkret sei die Repsoft Ltd. berechtigter Nutzer der Marke DigiProg und sei alleiniger Hersteller und Vertriebsberechigter der Geräte "DigiProg". Diese Ausführungen zum Nachweis der Aktivlegitimation halte ich für ein wenig dünn. Im Archiv des Deutschen Patent- und Markenamts konnte ich keine einschlägige Marke finden, die zu Gunsten der Repsoft Ltd. eingetragen wäre. Freilich bedeutet dies nicht automatisch, dass die Repsoft Ltd. keinerlei Markenrechte geltend machen kann. Markenschutz kann auf verschiedene Weise entstehen. Doch dies sollte die Repsoft Ltd. zunächst einmal darlegen.
Dem Mandanten jedenfalls wird eine Markenrechtsverletzung dadurch vorgeworfen, dass er ein offensichtlich im Auslang hergestelltes Plagiat in Deutschland zum Verkauf angeboten hat.

Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte Abmahnung Repsoft Ltd. DigiProg: was wird gefordert?

Die Repsoft Ltd. in der durch die Kanzlei Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteiltung sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Da die Auskunftserteilung üblicherweise der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorgelagert ist, dürfte in einem zweiten Schritt Schadensersatz gefordert werden. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von € 15.470,00 angegeben unt mit € 1.029,95 beziffert.

Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte Abmahnung Repsoft Ltd. DigiProg: was tun?

Im Falle einer berechtigten Abmahnung besteht tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch in keinem Fall verwendet werden. Diese ist an etlichen Stellen ungünstig, insbesondere auch die extrem hohe Vertragsstrafe von € 15.470,00 ist nach meiner Einschätzung deutlich überzogen. Wer jedoch die Erklärung so unterschreibt, ist hieran gebunden.
Wer daher eine solche DigiProg 3 Abmahnung der Repsoft Ltd. erhalten hat, sollte unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und die Abmahnung prüfen lassen.
Gerne können Sie sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung an unsere Kanzlei wenden.


Eingestellt am 03.02.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild