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Malavita - The Family Waldorf Frommer Abmahnung für Universum Film GmbH (Rechteinhaber)
Universum Film GmbH Abmahnung durch Waldorf Frommer
Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über aktuelle Abmahnungen der Universum Film GmbH, vertreten durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, berichtet. Die Universum Film GmbH ist Inhaberin der Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Für all diese Filme erfolgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Aktuell haben wir wieder mehrere solche Abmahnungen vorgelegt bekommen, wobei dieses Mal (wieder einmal) ein neuer Film abgemahnt wurde, an dem die Universum Film GmbH die Verwertungsrechte hat. Wir wollen daher im Folgenden derartige Abmahnungen am Beispiel des Films Malavita - The Family darstellen. Abmahnungen wegen anderer Filme sind weitgehend identisch aufgebaut wie Malavita - The Family Abmahnungen.Universum Film GmbH Abmahnung: um was geht es?
In einer uns aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH geht es um folgenden Film:Malavita - The Family
Der deutsche Film Malavita - The Family wurde im Jahr 2013 veröffentlicht und erhielt durchweg positive Kritiken.
Aufgrund des Erfolgs von Malavita - The Family wird dieser Film offenbar auch zunehmend in Tauschbörsen verbreitet. Ein Umstand, den die Universum Film GmbH aufgreift und im Wege der Abmahnung dagegen vorgeht.
Universum Film GmbH Abmahnung Malavita - The Family: was wird gefordert?
In der uns vorliegenden Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Malavita - The Family einen Pauschalbetrag in Höhe von€ 815,00
Dieser Betrag teilt sich auf in Anwaltskosten in Höhe von € 215,00 sowie Schadensersatz der Universum Film GmbH in Höhe von € 600,00. Daneben sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Universum Film GmbH abgeben. Mit Zahlung dieses Betrages sowie Abgabe der Unterlassungserklärung sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Malavita - The Family abgegolten sein.
Universum Film GmbH Abmahnung Malavita - The Family: sind diese Forderungen berechtigt?
Wie bei jeder Abmahnung ist zunächst zu prüfen, ob die Abmahnung an sich berechtigt ist oder nicht. Wenn der Verstoß durch Sie als Anschlussinhaber selbst begangen wurde, haften Sie auf Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatz. Die Höhe der geltend gemachten Ansprüche halten wir jedoch für überzogen. Sofern der Verstoß durch Dritte begangen wurde, ist die Haftungsfrage nicht so eindeutig, wie dies die Kanzlei Waldorf Frommer in ihren zahlreich ausgesprochenen Abmahnungen darstellt.Einen grundlegenden Überblick über die Rechtslage derartiger Abmahnungen erhalten Sie in unserem kostenlosen
Universum Film GmbH Abmahnung: was tun?
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, sollte man die eigene finanzielle Belastung natürlich so gering wie möglich halten. Wir beobachten sei einiger Zeit bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Fromemr, dass es häufiger als früher zu Folgeabmahnungen dieser Kanzlei kommt. Ist es heute der Film Malavita - The Family, ist es morgen ein anderer Film oder aber ein Musikalbum, Hörbuch etc. Und da mit jeder weiteren Abmahnung üblicherweise weitere € 815,00 für ein Werk gefordert werden, droht hier eine ganz erhebliche finanzielle Belastung.Dies kann verhindert werden, wenn man eine entsprechende Unterlassungserklärung formuliert. Die von Waldorf Frommer der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hierzu naturgemäß nicht geeignet. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, die die Kanzlei Waldorf Frommer erstellt hat, wird Ihnen üblicherweise auch unterstellt, Sie hätten damit ein Anerkenntnis über die finanziellen Forderungen abgegeben.
Ob und in welcher Höhe überhaupt die finanziellen Forderungen berechtigt sind, muss im Einzelfall erörert werden. Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung und erstellen auch eine auf Sie passende Unterlassungserklärung, die Sie vor weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer schützt.
Eingestellt am 05.02.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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