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Madame Mallory und der Duft von Curry: Waldorf Frommer Constantin Film Verleih GmbH
Madame Mallory und der Duft von Curry: Gefahr von Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH
Der Film Madame Mallory und der Duft von Curry, der im Jahr 2014 fertiggestellt wurde und Helen Mirren in der Besetzung aufweisen kann, erfreut sich derzeit größter Beliebtheit. Madame Mallory und der Duft von Curry ist eine Filmkomödie. Die alleinigen Verwertungsrechte an dem Film Madame Mallory und der Duft von Curry hat in Deutschland die Firma Constantin Filmverleih GmbH. Und diese geht mit Vehemenz dagegen vor, wenn ihre urheberrechtlich geschützten Filme wie beispielsweise Madame Mallory und der Duft von Curry ohne zu Bezahlen in einer Tauschbörse getauscht werdne. Dann kommt es in vielen Fällen zu Abmahnungen durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die pro Jahr wohl eine mindestens fünfstellige Zahl an Abmahnungen verschickt. Derzeit erfolgen bereits Abmahnungen für (vorgeworfene) Urheberrechtsverletzungen an dem Film Madame Mallory und der Duft von Curry.Waldorf Frommer Abmahnung Madame Mallory und der Duft von Curry: was wird mir überhaupt vorgeworfen?
Sie sollen als Inhaber eines Internetanschlusses dafür verantwortlich sein, dass der Film Madame Mallory und der Duft von Curry in einer Tauschbörse verbreitet wurde. Dies sind zumindest die Ausführungen in der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Während die Abmahnungen von Waldorf Frommer früher aus 12 Seiten Textbausteinen + Anlagen bestanden, die zum Teil selbst von Juristen schwer zu verstehen waren, sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer inzwischen etwas kürzer gefasst und enthalten nicht mehr so viele Textbausteine zu der angeblich so eindeutigen Rechtslage. Auf üblicherweis inzwischen 5 Seiten Text wird Ihnen der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf erklärt und die Ansprüche erläutert. Als "Beweis" wird ein sog. "Ermittlungsdatensatz" beigefügt, der jedoch sicherlich keinerlei Beweiskraft hat, sondern lediglich eine Aufstellung der in der Abmahnung erwähnten Daten durch die Kanzlei Waldorf Frommer darstellt.Waldorf Frommer Abmahnung Madame Mallory und der Duft von Curry: was will man von mir?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von Ihnen eine Unterlassung zukünftiger Urheberrechtsverletzungen an dem Film Madame Mallory und der Duft von Curry. Diese Unterlassung soll durch eine von Ihnen unterschriebene Erklärung abgesichert werden. Außerdem fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Madame Mallory und der Duft von Curry einen Pauschalbetrag in Höhe von€ 815,00
,welcher sich aus einem näher genannten Betrag an Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sowie aus Schadensersatz für die Constantin Filmverleih GmbH zusammensetzt.
Waldorf Frommer Abmahnung Madame Mallory und der Duft von Curry: was soll ich jetzt tun?
Die Ausführungen in der Abmahnung sind natürlich - wie in zehntausenden anderen Abmahnungen auch - recht einseitig und erwähnen nur die für die Rechteinhaber positiv ausgegangenen Verfahren. Kritische Entscheidungen werden nicht genannt. Schließlich will man Sie ja überzeugen, dass man zu Recht an Ihren Geldbeutel will.Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Filesharing und Abmahnungen finden Sie in unserem kostenlosen
Dort finden Sie kompakt eine Reihe wichtiger Informationen.
Da längst nicht alle Forderungen aus solchen Abmahnungen begründet sind und man von einer Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer natürlich nicht erwarten darf, dass man dort auf die Forderungen verzichtet, sollte man die Angelegenheit durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen, der auf derartige Abmahungen bzw. deren Abwehr spezialisiert ist. Dieser kann durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung auch verhindern, dass Sie von Waldorf Frommer weittere Abmahnungen erhalten. Die Gefahr hierfür ist besonders hoch, wenn Sie oder Dritte neben dem Film Madame Mallory und der Duft von Curry noch weitere Titel heruntergeladen haben - ob Filme, Musikalben oder Hörbücher.
Gerne helfen wir auch Ihnen!
Eingestellt am 25.02.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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