Lubberger Lehment Abmahnung Volkswagen AG wegen Markenrechtsverletzung

Volkswagen AG macht durch die Kanzlei Lubberger Lehment markenrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche die Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment. Bei Lubberger Lehment handelt es sich um eine der führenden im Markenrecht tätigen Kanzleien in Deutschland mit Standorten in Berlin, Hamburg und München. Auftraggeber der Abmahnung ist die Volkswagen AG, welche über umfangreichen markenrechtlichen Schutz verfügt.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Lubberger Lehment Volkswagen AG Abmahnung: um was geht es?

Der Wolfsburger Autohersteller Volkswagen AG hat zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken. Zu den eingetragenen Wortmarken zählen natürlich die "Klassiker" VOLKSWAGEN, VW, Käfer, Golf Speed, GTI oder Tiguan. Aber auch andere Begriffe wie Der Schlüssel zur Mobilität., VVD, VCL, bankey, KaskoDepot, Allstar oder zahlreiche andere Begriffe sind zugunsten der Volkswagen AG oder eines Tochterunternehmens der Volkswagen AG als Marke eingetragen.
Gegen zahlreiche Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der Volkswagen AG verwenden, geht das Unternehmen vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei Lubberger Lehment ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Lubberger Lehment am Anfang mit, die Volkswagen AG zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht der Volkswagen AG verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz der Volkswagen AG dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde.

Lubberger Lehment Volkswagen AG Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Volkswagen AG und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an die Volkswagen AG zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Jedenfalls liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Lubberger Lehment für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, üblicherweise zwischen € 100.000,00 und € 250.000,00. Die übliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale beträgt damit bei der oben dargestellten Spanne der Gegenstandswerte netto zwischen
€ 2.171,50

und
€ 3.247,90

. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.

Lubberger Lehment Volkswagen AG Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Lubberger Lehment noch bei der Volkswagen AG handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Volkswagen AG, ihre Marke vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Lubberger Lehment ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Volkswagen AG - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Lubberger Lehment - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG erhalten haben.


Eingestellt am 06.10.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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