Kornmeier & Partner Frankfurt Abmahnung Lenz / Jankuhn GbR Westbam - Rebel Heart 2013

Westbam - Rebel Heart: Abmahnungen durch Kornmeier und Partner für die Lenz / Jankuhn GbR

Die Firma Lenz / Jankuhn GbR lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Song Westbam - Rebel Heart vorgeworfen wird. Der Song Westbam - Rebel Heart ist nach unserem Kenntnisstand Anfang des Jahres 2013 offiziell erschienen und wird von der Firma Lenz / Jankuhn GbR vertrieben. Passenger Let Her Go ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Westbam - Rebel Heart ohne Erlaubnis der Lenz / Jankuhn GbR im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt rechnen.

Lenz / Jankuhn GbR Abmahnung Kornmeier und Partner: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Musiktitel
Westbam - Rebel Heart

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der Firma Lenz / Jankuhn GbR nichts.

Lenz / Jankuhn GbR Abmahnung Kornmeier und Partner: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Kornmeier und Partner beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für die Firma Lenz / Jankuhn GbR. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Lenz / Jankuhn GbR eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Westbam - Rebel Heart abgegolten.

Lenz / Jankuhn GbR Abmahnung Kornmeier und Partner: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Kornmeier und Partner freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Musiktitel oder Filme, die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Westbam - Rebel Heart: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Song Westbam - Rebel Heart hat die Firma Lenz / Jankuhn GbR außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Musiktiteln. Wenn möglicherweise weitere Songs der Firma Lenz / Jankuhn GbR über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier und Partner nachfolgen. Die Kanzlei Kornmeier und Partner hat neben der Firma Lenz / Jankuhn GbR außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Um diese Folgeabmahnungen zu verhindern, ist es wichtig, die Unterlassungserklärung sorgfältig zu formulieren. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hierfür komplett ungeeignet und sollte keinesfalls unterschrieben werden. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.



Eingestellt am 05.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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