Kornmeier & Partner Abmahnung 2014: Superstar Entertainment GmbH & Co. KG Global Deejays – Kids

Global Deejays – Kids: Abmahnungen durch Kornmeier und Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Song Global Deejays – Kids vorgeworfen wird. Der Song Global Deejays – Kids ist nach unserem Kenntnisstand im Jahr 2013 offiziell erschienen und wird von der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vertrieben. Global Deejays – Kids ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Global Deejays – Kids ohne Erlaubnis der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt rechnen.

Superstar Entertainment GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Musiktitel
Global Deejays – Kids

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG nichts.

Superstar Entertainment GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 292,64

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Kornmeier und Partner beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Global Deejays – Kids abgegolten.

Superstar Entertainment GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Kornmeier und Partner freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Musiktitel oder Filme, die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Global Deejays – Kids: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Song Global Deejays – Kids hat die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Musiktiteln. Wenn möglicherweise weitere Songs der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier und Partner nachfolgen. Die Kanzlei Kornmeier und Partner hat neben der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Um diese Folgeabmahnungen zu verhindern, ist es wichtig, die Unterlassungserklärung sorgfältig zu formulieren. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hierfür komplett ungeeignet und sollte keinesfalls unterschrieben werden. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 14.03.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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