Kornmeier & Partner Abmahnung 2011

Abmahnungen von Kornmeier & Partner auch im Jahr 2011

Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist eine der größten Kanzleien im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen wegen Filesharing. Die Kanzlei Kornmeier & Partner besteht aus den Anwälten Dr. Kornmeier, Dr. Siohl, Hofmann, Frisse (alle Büro Frankfurt) und Dr. Valbert (Büro Köln).
Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner sind bereits in der Vergangenheit sehr zahlreich erfolgt. Im Jahr 2011 erfolgt nunmehr in meiner Kanzlei eine Häufung von Kornmeier Abmahnungen.
Kornmeier & Partner verschicken auch im Jahr 2011 Abmahnungen überwiegend für einzelne Musiktitel, wobei es sich in der Regel um ziemlich aktuelle Musikwerke handelt, die zum Teil auf Samplern bzw. Chartkontainern angeboten werden.

2011: Abmahnungen durch Kornmeier

Aktuell liegt uns beispielsweise eine Abmahnung von Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH vor. In der Abmahnung vom 11.01.2011 geht es um die Tonaufnahme "We No Speak Americano (Original)" der Künstlergruppe "Yolanda Be Cool & Dcup." Kornmeier & Partner fordern in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis 25.01.2011 sowie die Zahlung eines sog. Vergleichsbetrages in Höhe von € 450,00 bis ebenfalls 25.01.2011.
Eine weitere uns vorliegende Abmahnung von Kornmeier ist datiert auf den 13.01.2011. In diesem Fall vertritt Kornmeier & Partner Niels Reinhard und Tim Hoffmann, die die musikalischen Urheber des Werkes "Nein, Mann!" von Laserkraft 3D sind. In dieser Abmahnung fordern Kornmeier & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00 bis 27.01.2011.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung von Kornmeier & Partner zu beachten?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner fügt ihrer Abmahnung regelmäßig eine bereits vorbereitete "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" bei. Direkt nach der Überschrift folgt das Aktenzeichen der Kanzlei Kornmeier & Partner. Anschließend soll sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Kornmeier & Partner zur Unterlassung und zur Zahlung von
€ 450,00

verpflichten, wenn es bei der Abmahnung um einen einzelnen Musiktitel handelt. Handelt es sich bei der Abmahnung dagegen um einen Film, wird meistens eine Vergleichszahlung gefordert in Höhe von
€ 600,00.

Vorsicht!

Bei Abgabe dieser Unterlassungserklärung ist nur das eine abgemahnte Werk umfasst. Da die Auftraggeber der Kanzlei Kornmeier & Partner jedoch in aller Regel die Urheberrechte an zahlreichen Werken besitzen, droht hier eine weitere Abmahnung von Kornmeier & Partner für denselben Auftraggeber, diesmal jedoch an einem weiteren Werk. Darüber hinaus enthält die von Kornmeier der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis über den geforderten Zahlungsbetrag. Sofern dies unterschrieben wird, ist ein Nachverhandeln über die Höhe der Zahlung grundsätzlich ausgeschlossen.

Kornmeier und Partner Abmahnung: was tun?

Die abzugebende Unterlassungserklärung sollte daher dringend modifiziert werden. Sofern man nicht die von der Kanzlei Kornmeier & Partner zusammen mit der Abmahnung verschickte Unterlassungserklärung unterschreibt, die ja zugleich auch ein Anerkenntnis bezüglich der geforderten Zahlung enthält, sondern wenn man eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt, die sämtlichte Auftraggeber der Kanzlei Kornmeier und Partner beinhaltet, die Abmahnungen über diese Kanzlei versenden lassen, kann man sich vor weiteren Kornmeier & Partner Abmahnungen schützen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Darüber hinaus halte ich den von Kornmeier & Partner in der Abmahnung geforderten Betrag für zu hoch. In zahlreichen Fällen konnte unsere Kanzlei eine deutliche Reduzierung der ursprünglichen Forderung aus der Abmahnung gegenüber der Kanzlei Kornmeier & Partner durchsetzen.
Nutzen Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121

Update 16.05.2011

Von der Kanzlei Kornmeier & Partner haben wir dieses Jahr bereits etliche Abmahnungen bearbeitet. Sofern die Abmahnung einen Musiktitel zum Gegenstand hat, forder Kornmeier & Partner zumeist einen Betrag von € 450,00. Bei Abmahnungen wegen eines Films fordern Kornmeier & Partner üblicherweise € 600,00 oder € 800,00. Beide von Kornmeier & Partner in der Abmahnung geforderten Beträge halte ich für deutlich überzogen. Ich kann mich auch nicht an einen Fall erinnern, in dem ich einem meiner Mandanten zur Zahlung des vollen Betrages geraten habe, den Kornmeier & Partner gefordert haben.
In vielen Fällen sind die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten nach meiner Auffassung auf € 100,00 gedeckelt. Dies teilen wir dann auch Kornmeier & Partner mit und weisen weiter gehende Ansprüche zurück. In anderen Fällen habe ich zumindest meine Zweifel, ob der Lizenzvertrag, den die Kanzlei Kornmeier & Partner vorlegt, überhaupt wirksam ist. In diesen Fällen weisen wir die Zahlungsansprüche von Kornmeier & Partner insgesamt zurück.
Hintergrundinformationen rund um das Thema Filesharing und Abmahnung finden Sie in unserem kostenlosen

Wichtig ist auf jeden Fall, bei einer Kornmeier Abmahnung keine Fehler zu machen. Insbesondere gilt es nicht nur zu verhindern, zu viel zu bezahlen, sondern auch, weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner zu verhindern. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Abwehr der in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zur Seite.
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Eingestellt am 19.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Kornmeier & Partner Abmahnung 2011":

Am 25.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe eine abmahnung von kornmeier bekommen, da soll ich 2 lieder zum tausch angeboten haben was ich aber nie getan habe. es könnte sein, dass eines meiner kinder ausversehen über einen stick in eine tauschbörse gegangen ist ohne das ich was davon bemerkt habe da ich kein experte für computer bin weis ich jetzt nicht was ich machen soll die wollen das ich 450 € bezahle und das kann ich nicht. können sie mir da helfen?

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