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Koch Media GmbH rka Rechtsanwälte Metro Last Night durch Amtsgericht Frankenthal abgewiesen
Klageabweisung Amtsgericht Frankenthal Klage rka Koch Media GmbH wegen Metro Last Night
Eine erfreuliche Nachricht erhielten wir gestern vom Amtsgericht Frankenthal in einer Filesharing-Klage. Die Firma Koch Media GmH, Österreich, hatte vertreten durch ihre Kanzlei, die rka Rechtsanwälte aus Hamburg, eine Mandantin unserer Kanzlei auf Zahlung von insgesamt € 1.495,40 verklagt. Dieser Betrag ergab sich aus € 745,40 Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung durch rka Rechtsanwälte und € 750,00 Schadensersatz für die Koch Media GmH aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Metro Last Night. Der urheberrechtliche Verstoß in Bezug auf das Computerspiel Metro Last Night soll erfolgt sein im Oktober bzw. November 2013, die Abmahnung durch die rka Rechtsanwälte war im Januar 2014 ausgesprochen worden.Mahnbescheid und Klage Koch Media GmbH rka Rechtsanwälte
Ende des Jahres 2016 beantragten die rka Rechtsanwälte den Erlass eines Mahnbescheides im Auftrag der Firma Koch Media GmH, Österreich, beim Amtsgericht Wedding in Berlin, dem zentralen Mahngericht für Berlin-Brandenburg. Im Mahnverfahren ergibt sich das zuständige Gericht aus dem Sitz des Antragstellers. Da die Koch Media GmH ihren Sitz in Österreich hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin für Mahnbescheide der Koch Media GmH zuständig. Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde der Rechtsstreit an das im Mahnbescheid angegebene Prozessgericht abgegeben. Dieses war das Amtsgericht Speyer, welches aufgrund einer Zuständigkeitskonzentration in Rheinland-Pfalz jedoch nicht zuständig ist für urheberrechtliche Streitigkeiten. Der Rechtsstreit wurde sodann vom Amtsgericht Speyer an das zuständige Amtsgericht Frankenthal abgegeben. Wir vertreten inzwischen zahlreiche Personen, die eine Klage der Firma Koch Media GmH, vertreten durch die die rka Rechtsanwälte, erhalten haben.rka Rechtsanwälte Koch Media GmbH Klageabweisung Amtsgericht Frankenthal
Das Amtsgericht Frankenthal wies die Klage der Firma Koch Media GmH mit Urteil vom 08.11.2017 ab. Das Amtsgericht Frankenthal sah es bereits nicht als erwiesen an, dass über den Anschluss der beklagten Mandantin eine lauffähige Version des Computerspiels Metro Last Night oder eines konkreten Teils hiervon zum Herunterladen angeboten worden ist. Wir hatten genau dies - sowie weiteren Vortrag der Koch Media GmH - bestritten. Die Klägerseite hat nach Auffassung des Gerichts diese bestrittene Behauptung nicht bewiesen und die Klage bereits aus diesem Grunde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Koch Media GmH auferlegtDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Koch Media GmH bzw. die rka Rechtsanwälte können hiergegen noch Berufung zum Landgericht Frankenthal einlegen.
Das Urteil des Amtsgericht Frankenthal vom 08.11.2017 lesen Sie hier:
Eingestellt am 23.11.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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