Kanzlei FPS Rechtsanwälte Abmahnung Chanel S.A.S.

Chanel S.A.S. macht durch die Kanzlei FPS markenrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche die Chanel S.A.S. durch die Kanzlei FPS. Bei FPS handelt es sich um eine große Wirtschaftskanzlei in Deutschland mit Standorten in Frankfurt, Berlin, Hamburg und Düsseldorf. Auftraggeber der Abmahnung ist die Chanel S.A.S., welche über umfangreichen markenrechtlichen Schutz verfügt.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Chanel S.A.S. durch die Kanzlei FPS einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei FPS Chanel S.A.S. Abmahnung: um was geht es?

Der berühmte Hersteller von Luxusartikeln (u.a. Parfums) Chanel S.A.S. hat zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken. Zu den eingetragenen Wortmarken zählen natürlich die "Klassiker" CHANEL, CC und weitere Marken, welche CHANEL enthalten. Aber auch andere Begriffe wie Chance, CINQ CHANEL, EAU VIVE, MADEMOISELLE, TOTAL LOOK CHANEL, GABRIELLE oder zahlreiche andere Begriffe sind zugunsten der Chanel S.A.S. als Marke eingetragen.
Gegen zahlreiche Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der Chanel S.A.S. verwenden, geht das Unternehmen vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei FPS ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei FPS am Anfang mit, die Chanel S.A.S. zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht der Chanel S.A.S. verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz der Chanel S.A.S. dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde.

Kanzlei FPS Chanel S.A.S. Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Chanel S.A.S. und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an Chanel S.A.S. zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Häufig liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei FPS für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, bei € 150.000,00. Die übliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale liegt damit bei dem oben dargestellten Gegenstandswert netto bei
€ 2.538,10

. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.

Kanzlei FPS Chanel S.A.S. Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte noch bei der Chanel S.A.S. handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Chanel S.A.S., ihre Marke vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Chanel S.A.S. durch die Kanzlei FPS Rechtsanwälte zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Chanel S.A.S. - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei FPS Rechtsanwälte - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Chanel S.A.S. erhalten haben.


Eingestellt am 11.11.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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