<< Abmahnung Milow: North And South Universal Music | Baek Law Abmahnung: Ari Media Promotion... Pferd (Markus Becker) >> |
Joe Cocker Abmahnung durch 2 Kanzleien: Hard Knocks u.a.
Abmahnung Joe Cocker jetzt mit 2 Kanzleien
Immer wieder kamen Mandanten zu uns, die eine Abmahnung wegen diverser Werke von Joe Cocker erhalten haben. Meistens geht es dabei um ganze Alben. Dass gleich 2 verschiedene Kanzleien eingeschaltet sind, mag auf den ersten Blick zwar ein wenig verwundern, ist aber in den Tiefen des deutschen Urheberrechts begründet. Nicht nur der Tonträgerhersteller hat die Verwertungsrechte an Joe Cocker Alben, sondern auch Joe Cocker hat als Schöpfer seiner Werke die Urheberrechte. Und je nachdem, wer genau die Abmahnung beauftragt hat, richtet sich, welche der beiden Kanzleien tätig wird.Joe Cocker Abmahnung: um was geht es?
Auch wenn die meisten Alben von Joe Cocker schon ein wenig älter sind, schützt dies noch nicht vor Abmahnungen. Besonders häufig erfolgen solche Abmahnungen für folgende Titel:Joe Cocker: Hard Knocks
Joe Cocker: Sweet Forgiveness
Joe Cocker - Mad Dogs And Englishmen
Joe Cocker: Sweet Forgiveness
Joe Cocker - Mad Dogs And Englishmen
Joe Cocker Abmahnung: was fordert man von mir?
Je nachdem, von welcher Kanzlei die Abmahnung kommt, werden in diesen "netten Schreiben" entweder€ 956,00
oder sogar
€ 1.820,00
gefordert. Dreht es sich bei der Abmahnung um mehrere Alben, werden teilweise auch andere Beträge gefordert. Daneben will man eine Unterlassungserklärung von Ihnen.
Joe Cocker Abmahnung: was tun?
Bitte nicht in Panik verfallen und nicht das Falsche tun. Gerade in der ersten Zeit nach Erhalt einer Abmahnung werden die meisten Fehler begangen. Grundsätzlich gilt:1. Niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
2. Niemals mit der Abmahnkanzlei telefonisch Kontakt aufnehmen!
3. Nicht den geforderten Betrag bezahlen!
2. Niemals mit der Abmahnkanzlei telefonisch Kontakt aufnehmen!
3. Nicht den geforderten Betrag bezahlen!
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung stellt in der Regel ein Schuldeingeständnis dar und dies sollte natürlich vermieden werden. Wichtig ist es, wenn nötig eine eigens erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die geforderten Beträge sind in aller Regel überzogen und lassen sich in den allermeisten bei einer richtigen Verteidigungsstrategie nicht durchsetzen.
Gerne helfen wir auch Ihnen!
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121
Eingestellt am 01.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.