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James Bond 007: Skyfall - Abmahnung?
Abmahnung James Bond 007: Skyfall
Der neue James Bond 007 Film Skyfall, der von der Firma EON Productions als 23. Teil der erfolgreichen James Bond 007 Reihe verfilmt wurde und von den Firmen Metro-Goldwyn-Mayer und Columbia Pictures vertrieben wird, startete in Deutschland seine Premiere in den Kinos am 01.11.2012. Aufgrund der angeschlagenen finanziellen Sitution von Metro-Goldwyn-Mayer stieg auch die Firma Sony Pictures in die Produktion von James Bond 007: Skyfall ein. Bereits vor der offiziellen Premiere des Film veröffentlichte Sony Pictures vorab eine Szene von .James Bond 007: Skyfall im Internet. Der ganze Film ist über Tauschbörsen wie Torrent "kostenlos" verfügbar. Dies ist jedoch nicht legal.Erste Abmahnungen des Films James Bond 007: Skyfall?
Gestern rief ein Internetnutzer bei uns im Büro an, der mitteilte, von einer Anwaltskanzlei eine Abmahnung wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film James Bond 007: Skyfall erhalten zu haben. Laut Angaben des Anrufers werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Erstattung von Anwaltskoten sowie Schadensersatz gefordert. Die finanziellen Forderungen belaufen sich dabei auf knapp € 1.000,00.Die Abmahnung liegt uns noch nicht vor. Bislang hatten wir auch keine Kenntnis darüber, dass die Firmen Metro-Goldwyn-Mayer, Columbia Pictures oderSony Pictures den Film James Bond 007: Skyfall abmahnen. Sobald uns eine solche Abmahnung vorliegt, werden wir näheres berichten.
Was ist im Fall einer James Bond 007: Skyfall Abmahnung zu beachten?
Die Abmahnung trifft naturgemäß immer den Anschlussinhaber. Rechteinhaber bzw. deren Anwaltskanzleien können nicht aufspüren, wer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Sie können jedoch ermitteln, über welchen Anschluss der Download bzw. Upload erfolgte. Dies führt zu einer Reihe zum Teil immer noch ungeklärter Rechtsfragen über die Frage der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers im Einzelfall.Sollten daher auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden, um sich beraten und gegebenenfalls auch vertreten zu lassen.
Eingestellt am 03.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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