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J. Edgar Film-Abmahnung der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer
Film-Abmahnung: J. Edgar - Waldorf Frommer für Warner Bros
Die Münchner Anwaltskanzlei zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft den FilmJ. Edgar
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros J. Edgar: was wird gefordert?
Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWarum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?
eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk J. Edgar. Waldorf Frommer teilt mit, dass der Film Schutzengel in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film J. Edgar von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 956,00
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Damit sollen alle Ansprüche aus der Ihen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film J. Edgar abgegolten sein.
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros J. Edgar: was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben dem Film J. Edgar hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken.
Eingestellt am 28.05.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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