I, Frankenstein Abmahnung Sasse und Partner Hamburg für die Splendid Film GmbH 2014

Sasse und Partner Hamburg Abmahnung: I, Frankenstein

Die Hamburger Kanzlei Sasse und Partner ist derzeit wieder verstärkt aktiv, was Abmahnungen wegen Filesharing angeht. Nachdem vor einiger Zeit von Sasse und Partner einige Abmahnungen zurückgenommen worden waren, werden nunmehr wieder neue Abmahnungen verschickt. In den Abmahnungen geht es beispielsweise um folgenden Film der Splendid Film GmbH:
I, Frankenstein

Dieser Film ist nach unserem Kenntnisstand im Jahr 2014 in die deutschen Kinos gekommen. Auch in Tauschbörsen wie BitTorrent oder Azureus ist I, Frankenstein derzeit sehr beliebt.

Sasse und Partner Hamburg Abmahnung: um was geht es?

Ihnen wird in der Abmahnung von Sasse und Partner Hauburg eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten des Rechteinhabers Splendid Film GmbH vorgeworfen. Sie sollen beispielsweise den Film I, Frankenstein illegal in einer Tauschbörse verbreitet haben. Genauer gesagt sollen Sie dafür verantwortlich sein, dass entweder Sie selbst oder eine dritte Person über Ihren Anschluss den genannten Film über eine Tauschbörse heruntergeladen hat. Da die meisten Tauschbörsenprogramme die herunter geladene Datei automatisch zum Upload freigeben, können spezielle Unternehmen wie die Guardaley Ltd. dies feststellen und die IP-Adresse Ihres Anschlusses loggen.

Sasse und Partner I, Frankenstein Abmahnung: was wird gefordert?

Wenn Sie einen Film wie I, Frankenstein herunter geladen bzw. verbreitet haben sollen, werden von Ihnen pauschal
€ 800,00

zur Zahlung sowie eine Unterlassungserklärung gefordert, womit sämtlich geltend gemachten Ansprüche aus der Abmahnung abgegolten sein sollen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass anstelle dieses geforderten Pauschalbetrages eigentlich ein Betrag in Höhe von
€ 1.473,61

angemessen wäre. Außerdem wird natürlich in Bezug auf den abgemahnten Film I, Frankenstein die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Sasse und Partner Hamburg Abmahnung: was tun?

Lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten, bevor Sie in irgendeiner Weise auf eine solche Abmahnung reagieren. Sie sollten auch nicht bei der Kanzlei Sasse und Partner in Hamburg anrufen. Denn erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter bei derartigen Kanzleien gut geschult und fragen geschickt und oftmals unbemerkt genau die Punkte ab, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
Wir haben bereits mehrere Tausend vergleichbare Abmahnungen erfolgreich bearbeitet und können gerne auch Ihnen weiterhelfen!
Abmahnung von Sasse und Partner Hamburg wegen Film I, Frankenstein?
Tel. 06221 434030 oder
06221 3262121 (Notruf)


Eingestellt am 24.05.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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