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Grünecker Patent- und Rechtsanwälte Abmahnung: Versace, Hermes, Lacoste, Harley Davidson, Gant, Moncler etc.
Markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Grünecker
Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte mit Standorten in München, Köln, Berlin und Paris ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes tätig und zählt zu den führenden Kanzleien in Deutchland im Markenrecht. Dementsprechend lang und bestückt mit zahlreichen großen Namen ist die Liste der Mandanten bzw. der in deren Besitz stehenden Marken:Versace
Hermes
Lacoste
Harley Davidson
Gant
Moncler
sind nur einige Marken bzw. Markeninhaber, für die die Kanzlei Grünecker tätig ist und markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat. Da die meisten markenrechtlichen Abmahnungen ähnlich aufgebaut sind und auch ähnliche Forderungen haben, wollen wir an dieser Stelle einmal die Abmahnungen der Kanzlei Grünecker darstellen, wobei wir darauf hinweisen, dass diese Darstellung nur einen erste Überblick geben und keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzen kann.
Kanzlei Grünecker Abmahnung: um was geht es?
Zu Beginn der Abmahnung steht üblicherweise, dass die Kanzlei Grünecker ein Unternehmen wie Gianni Versace S.R.L., Hermes International S.C.A., Lacoste S.A., Harley-Davidson Motor Company, Inc., Gant AB oder Moncler S.p.A. oder ein anderes Unternehmen vertritt und dass dieses Unternehmen über einen umfangreichen Markenschutz verfügt. Weiter wird in der Abmahnung der Kanzlei Grünecker eine bestimmte Marke des jeweiligen Mandanten genannt, die der Empfänger der Abmahnung zu Unrecht im geschäftlichen Verkehr verwendet haben soll. Bei den Mandanten der Kanzlei Grünecker handelt es sich in vielen Fällen um recht bekannte Unternehmen, die ihre jeweilige Ware nur durch autorisierte Fachhändler zum Verkauf an Endabnehmer anbieten und gegen Dritte vorgehen, welche - ohne über entsprechende Rechte zu verfügen - Ware mit den geschützten Marken anbieten.Kanzlei Grünecker Abmahnung: was wird gefordert?
Wie bei markenrechtlichen Abmahnungen wird auch in den Abmahnungen der Kanzlei Grünecker die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Mandanten - also beispielsweise den Unternehmen Gianni Versace S.R.L., Hermes International S.C.A., Lacoste S.A., Harley-Davidson Motor Company, Inc., Gant AB oder Moncler S.p.A. gegenüber - gefordert. Außerdem soll der Empfänger der Abmahnung die Abmahnkosten erstatten und Auskunft erteilen. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch dem Grunde geltend gemacht, der aber noch nicht beziffert wird. Das ist bei markenrechtlichen Abmahnungen durchaus eine übliche Vorgehensweise. Nach Erteilung der Auskunft wird dann der Schadensersatzanspruch der Höhe nach beziffert.Bereits beziffert werden in der Abmahnung der Kanzlei Grünecker üblicherweise die Abmahnkosten. Auch wenn die Abmahnungen unterschiedlich sind, so kann doch festgehalten werden, dass die von der Kanzlei Grünecker zur Errechnung der Anwaltskosten zugrunde gelegten Gegenstandsewrte nach unserer Einschätzung über dem Durchschnitt der bei markenrechtlichen Abmahnungen üblichen Gegenstandswerte liegen. Dies mag sicherlich ein Stück weit mit dem Bekanntheitsgrad der jeweiligen Marken zusammenhängen. Ob solche hohen Gegenstandswerte jedoch tatsächlich angemessen sind, muss im jeweiligen Einzelfall gesondert geprüft werden. Ausgehend von einem Gegenstandswert von € 500.000,00, der bei mehreren markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Grünecker angesetzt wurde, werden die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten mit
€ 5.328,50
beziffert. Dies entspricht bei dem angesetzten Gegenstandswert einer 1,5 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale.
Kanzlei Grünecker Abmahnung: was tun?
Aufgrund der im Markenrecht sehr hohen Streitwerte sollte man es nach Möglichkeit nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Auch wenn das Gericht vielleicht nicht die in der Abmahnung angesetzten Gegenstandswerte übernimmt, so ist recht sicher davon auszugehen, dass gleichwohl ein recht hoher Streitwert angesetzt werden dürfte, der jedenfalls sicherlich nicht unter 50-100.000,00 Euro betragen dürfte, womöglich aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der abgemahnten Marke auch deutlich höher. Aufgrund dieses sehr hohen Gegenstandwertes werden auch die im gerichtlichen Verfahren anfallenden Verfahrenskosten recht hoch ausfallen. Legt man beispielsweise einen Gegenstandswert von € 100.000,00 zugrunde, betragen die Verfahrenskosten erster Instanz (eigene und gegnerische Anwaltskosten jeweils netto sowie Gerichtskosten) bei einer Klage rund € 12.000,00, bei dem von der Kanzlei Grünecker in vielen Fällen angesetzten Gegenstandswert von € 500.000,00 sogar rund € 30.000,00. Wenn ein Klageverfahren über eine weitere Instanz geht, kommen noch einmal die Kosten für das Berufungsverfahren hinzu. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle keine Angst einjagen, wollen aber mit diesen Zahlen verdeutlichen, was es kosten kann, wenn man sich vor Gericht über den Unterlassungsanspruch streitet.Es ist daher wichtig, sich gleich nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Grünecker anwaltliche Hilfe einzuholen, um einen erfahrenen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz die Ansprüche überprüfen zu lassen. So kann in den meisten Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden und eine möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit erreicht werden. Unsere Kanzlei hat bereits mehreren Tausend Emfpängern von Abmahnungen erfolgreich weiterhelfen können. Gerne stehen wir auch Ihnen nach einr Abmahnung der Kanzlei Grünecker, beispielsweise im Auftrag der Gianni Versace S.R.L., Hermes International S.C.A., Lacoste S.A., Harley-Davidson Motor Company, Inc., Gant AB oder Moncler S.p.A., mit Rat und Tat zur Seite!
Eingestellt am 25.10.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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