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Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug
Vorsicht Falle: Gewerbeauskunft-Zentrale Abzocke durch dubiose Schreiben
Zahlreiche Gewerbetreibende erhalten dieser Tage wieder Post von der sog. Gewerbeauskunft Zentrale. Hinter dieser Bezeichnung steht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf.Vorsicht Falle!
Die Gewerbeauskunft Zentrale verschickt Schreiben, die so ähnlich aufgemacht sind wie behördliche Schreiben. Dies ist ganz offenbar Absicht, denn die Gewerbeauskunft Zentrale versucht nach meiner Einschätzung wie eine öffentliche Stelle zu wirken, um nicht das Misstrauen des Empfängers zu erwecken. Im Briefkopf steht groß "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge."In einem sog. Eintragungsformular fordert die Gewerbeauskunft Zentrale dazu auf, die bereits vorausgefüllten Einträge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen und das Formular dann unterzeichnet an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Hier wird offenbar bewusst der Anschein erweckt, dass bereits eine Eintragung erfolgt ist und alles seine Richtigkeit hat. Tatsächlich steht im Kleingedruckten der Hinweis, dass hierdurch ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Eintragung in einem Branchenbuch im Internet zustande kommen soll. Der Preis für einen 2 Jahres Vertrag soll monatlich € 39,85 zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Bei 2jähriger Vertraugslaufzeit ergibt das die stolze Summe von € 1.138,12. Eine nennenswerte Gegenleistung der Gewerbeauskunft Zentrale bzw. der GWE GmbH wird hierfür nach meiner Einschätzung nicht erbracht.
Der aktuelle Fall
Ein Mandant von mir (Kfz-Händler) erhielt von der Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) ein solches Formular zugeschickt. Er hatte sich nach der Trennung von einem Geschäftspartner gerade geschäftlich neu aufgestellt und auch eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Diese Mitarbeiterin dachte sich nichts dabei und schickte das ausgefüllte Formular unterschrieben an die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die angegebene Adresse der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück. Kurz darauf kam die Rechnung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, datiert auf den 28.09.2010, wieder mit dem Briefkopf der Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese hat zum Gegenstand eine Eintragung unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Rechnungsbetrag beträgt € 569,06 inklusive Umsatzsteuer. Es wurde hier eine extrem kurze Zahlungsfrist genannt (bis 08.10.2010).Weiter teilt die Gewerbeauskunft Zentrale mit, dass bei Ablauf der Zahlungsfrist die zwangweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung erfolgen werde. Auch dieser Hinweis ist extrem dubios und deutet darauf hin, dass die Gewerbeauskunft Zentrale an einer ernsthaften Geschäftsbeziehung überhaupt nicht interessiert ist. Am 12.10.2010 kam dann eine Mahnung, in der von der Gewerbeauskunft Zentrale der Rechnungsbetrag in Höhe von € 569,06 zuzüglich € 5,00 Mahngebühren verlangt wurden. Also doch eine Mahnung, nachdem zuvor in der Rechnung mitgeteilt wurde, der Rechnungsbetrag würde ohne vorherige Mahnung "zwangsweise" beigetrieben, wobei nicht klar ist, was genau die Gewerbeauskunft Zentrale mit "zwangsweise" (Klage, Mahnbescheid, Inkasso Moskau?!?) meint.
Mein Mandant hat leider den Betrag nach Erhalt der Mahnung überwiesen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Erst anschließend hat er mich informiert. Ich fordere nunmehr die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Rückzahlung auf. Sofern die Gewerbeauskunft Zentrale - wovon ich ausgehe - nicht freiwillig die Rückzahlunt leistet, werde ich Klage gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH erheben. In diesem Blog werde ich weiter berichten.
Haben auch Sie ein Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale erhalten?
Wenden Sie sich nicht selbst dorthin! Unterschreiben Sie nichts und überweisen Sie keinen Cent! Die geltend gemachten Ansprüche der Gewerbeauskunft Zentrale dürften gerichtlich nicht durchsetzbar sein.Wenden Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung an meine Kanzlei oder benutzen Sie auch gerne die untenstehende Kommentar-Funktion dieses Blog.
Schreiben Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten? Wir helfen Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalhonorar, unberechtigte Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale abzuwehren.
Telefon 06221 434030
Eingestellt am 04.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback
54 Kommentare zum Artikel "Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug":
habe ebenfalls einen Brief der Gewerbeauskunfts-Zentrale erhalten.
Diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück gesandt. Habe aber das Kleingedruckte nicht gelesen. Diesen Schreiben schaut wirklich Amt-Mäßig aus und somit dachte ich auch kostenfrei.
Nun habe ich die Rechnung über 596,06€ erhalten. Bin ein 1-Mann-Betrieb und kann mir dies nicht leisten.
Bitte um Rückantwort
Viele Grüße
wir sind auch auf die Masche reingefallen d.h.
Vor 1 Jahr bekammen wir auch Post und ich Unterschrieb i.A. , da meine Vater im Urlabub war.
Nach mehrmalige Telfonate, Mails erhielten wir eine Kulanz im Jahr 2010, wir hatte uns auf den Betrag von 238€ geeinigt uns somit wäre die sache abgeschlossen, so war die Vereinbarung, habe es leider nicht schrifftlich.
Anfang diese Jahrer kommt nochmal eine Rechnung über den Betrag von 569€, da der Vetrag 2Jahre abg. war.
Was kann ich tun, ich schreibe schon seit ca 5 Monaten hin und her und jetzt bekomme ich eine Kopie (Urteil von Amtsgericht Köln).
Als Selbständiger tritt hier die Rechtschutz bei so einem Verfahren nicht zu!
Bitte um RAT bzw. Kontakt per Telfon oder Mail.
Vielen Dank.
auch uns ist die Gwewerbeauskunftszentrale an uns herran getreten. Heute nun erhielten wir die LETZTE AUSERGERICHTLICHE AUFFORDERUNG ZUR ZAHLUNG
wenn ich mich nun entscheide Sie als Anwalt mit dieser Sache zu beauftragen, was für Kosten kommen da auf mich zu?
auch ich bin in 06.2011 auf das Schreiben der GWE reingefallen. Damals habe ich sofort nach der ersten Rechnung Hilfe bei einem RA gesucht. Es gingen einige Schreiben hin und her, dann war 5 Monate Ruhe. Jetzt habe ich die letzte Mahnung der DDI mit Mahnmusterbescheid erhalten. Mit dem damaligen RA war ich nicht ganz glücklich, er hatte mir auf Zahlung geraten, weil er unsicher war wie es ausgehen wird. Ich habe bis jetzt nicht gezahlt, da ich mich selber informiert und belesen habe. Aus meiner Erfahrung heraus sollte man sich an einen RA wenden, der Hintergrundwissen mit der GWE hat und Vertragsrechtlich Fit ist. Auch wenn man unterschrieben hat ist trotzdem eine Anfechtung der richtige Weg. Ich werde von alleine nicht zahlen und solche schlechten Leute wie die GWE unterstützen. Schauen wir mal wie es weitergeht.
habe von GWE 2 Schreiben bekommen, das 2. quasi in Form eines Mahnschreibens. Nach Lesen der kleinstgedruckten Rückseite das letzte Schreiben komplett mit Durchstreichung entwertet und das Ganze im Originalcouvert mit der Aufschrift "An GWE Zentrale für amtlich vortäuschende Abzocke" wieder zurückgesendet.
Bin nun gespannt wie und ob GWE reagiert.
Der Firma müsste das Handwerk gelegt werden, generell. Danke an den Herrn Anwalt für die Informationen.
was halten sie davon?
ihr Blog in allen Ehren und vielen Dank dass Sie so vielen Betroffenen helfen.
Ich bin leider auch auf die Masche der GWE reingefallen und habe nach der 1 Mahnung einen wiederspruch eingelegt, den Vetrag angefochten. Danach habe ich eine weiter Mahnung seitens der GWE bekommen und habe den Vetrag wieder angefochten und wiederspruch eingelegt. Nun habe ich diese Woche ein schreiben der DDI bekommen mit der drohung eines Schufa eintrags usw. Da ich kein Jurist bin würde ich gerne wissen ob ich wieder Einspruch einlegen soll oder reicht mein erster eingelegter Einspruch bzw. Wiederspruch?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Habe auf mein zurückgeschicktes 2. sog. Mahnsdchreiben, mit der Aufschrift: "An GEW Zentrale für amtlich vorgetäuschende Abzocke" keinerlei Reaktion der GEW vernommen, schade hätte denen ganz gerne etwas den Hintern heiß gemacht.
mfg
A.
Bearbeitet am 18.09.2012 von
habe die Schreiben der GWE ebenfalls erhalten und leider auch geantwortet...
Gestern dann die Rechnung über 569,06 € und der Blick auf das Kleingedruckte !
Ist es ratsam, sich direkt an einen Anwalt zu wenden oder einfach erstmal zu gucken was für weitere, nette Briefe kommen?
Besten Dank schon mal.Wirklich ein super Block und ich bin beruhigt, das ich nicht der einzige bin!
ich habe auch von der GWE erhalten , es unterschrieben , weil ich dachte es wäre von der Gewerbeamt . Ich habe das kleingedruckte garnicht gelesen ,einfach unterschrieben und abgeschickt . Heute kam die rechnung und ich war geschockt über den Rechnungbetrag . Kann mir jemand sagen wie ich weiter verfahren soll , weil ich möchte das wie ich die beträge gelesen habe hier auch nicht bezahlen .
Danke für eine Anrwort .
Haben auch ein Brief bekommen. Führen ein Imbiss Betrieb. Da aber meine Eltern keine guten Sprachkentnisse haben, wurde das ganze sofort unterschrieben und zurück gesendet. Das ganze sah so amtlich aus. So nach ca 2 Wochen haben meine Eltern dann eine Rechnung bekommen? ca 600€ Wie soll ich vorgehen?? Oder einfach garnicht reagieren??? Wie manche berichten.
Danke
Toll dabei ist, das im unteren Teil noch was ergänzt werden muß!!!
Dies sind Branche, Mailadresse und Internet.
Auf der rechten Blatthälfte steht dann das Kleingedruckte, in dem jedoch in der oberen Hälfte es noch Behördlich aussieht aber dann im unteren Teil mit der Überschrift : Leistungsübersicht/ Eintragungsdarstellung und da findet man dann einen Jahresbeitrag von 569,06 EUR.
Schent dies die Änderung zu sein zum früheren Formblatt welches vom OLG beanstandet wurde???
Toll ist nur, daß ich kein Gewerbe habe. Ich frage mich allerdings, wie kommen die an meine Adresse und dürfen die mich so ohne weiteres anschreiben/belästigen ???
Bin mal gespannt, da ich nicht antworte, was als Nächstes kommt.
Dies hier als Info, ich werde diesen Block weiterverfolgen.
ich habe heute zum x-ten Male Post von GWE erhalten. Dieses Mal mit dem Hinweis, dass "wir den Fall bereits zur Zahlungsüberwachung an unseren Rechtsanwalt übergeben haben. Die von Ihnen erhobenen bzw. die seitens verschiedener Rechtsanwälte grundsätzlich erhobenen Einwände gegen unsere forderung sind vollkommen unberechtigt."
Ferner wird auf ein Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 40C8543/11) verwiesen, dass die GWE als Gewinner ausweist. Auch ein Urteil vom Gericht Gießen (Az. 5O305/12) ist dabei.
Ich denke, ich werde auch hier nicht reagieren und abwarten. Frist ist gesetzt bis 15.11.12.
super!!!
Ich wollte sie fragen weil ich auch darauf reingefallen bin und die adresse hergegeben habe am telefon, wenn ich eine rechnung von denen bekomme und ich habe nichts zurück geschicht es nur ignorieren soll oder was soll da am besten tun
Ich wollte sie fragen weil ich auch darauf reingefallen bin und die adresse hergegeben habe am telefon, wenn ich eine rechnung von denen bekomme und ich habe nichts zurück geschicht es nur ignorieren soll oder was soll da am besten tun
Ich bin auch reingefallen habe das Brief ausgefüllt und zurück geschickt.
Und das schlime ist ich habe das Geld Überwiesen in Höhe von 569,06,-
Wassoll ich nach ihre Meinung nach tun.
Mit freundlichen Grüßen
ich bin ebenfalls auf diese dubiose Fa. reingefallen, kenne aber deren Vorgehen aus anderen, mir selbst passierten Fällen. Wichtig ist hier sich sofort zu wehren, bzw. den Vertrag zu anulieren. Wie schon hier im Blog geschrieben ist die Vorgehensweise immer gleich. Rechnung, 1 und 2 Mahnung, Anschreiben vom Inkassobüro, Anschreiben vom Anwaltsbüro, weiteres Anschreiben vom Anwaltsbüro mit der "Einreichnung einer Klageschrift vor Gericht". Wenn man auf jedes Schreiben antwortet und es jeweils anuliert, kann einem eigentlich nichts passieren.
Nur finde ich es sehr traurig, das heute so etwas noch Gang und Gebe ist und unsere Deutsche Rechtssprechung nicht in der Lage ist, diesen Betrügern das Handwerk zu legen.
Habe es spät abends gefaxt und am nächsten Tag früh telefonisch widersprochen. Die Dame am anderen Ende der Leitung sagte das sei kein Problem sie würde sich darum kümmern und den Antrag aufzuheben. Nach zwei Wochen erhielt ich die Rechnung von über 560 €.
Worauf ich gleich angerufen hab und gefragt was da los
Ist. Es sei wohl der Kollegin missfallen und ich müsste die Bearbeitung bezahlen. Dann kam die Rechnung von fast 400 € .Nach einem weiteren Anruf wie diese Summe zusammen kommt kam sie mir im bösen ich sollte doch froh sein das ich nicht dGesamtsumme bezahlen soll. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen und gegen die GWE klagen gegen arglistige Täuschung.
auch ich bin im Dez.2012 auf diese Abzocker hereingefallen.Anwalt beauftragt und die Mahnung abgewartet.
Nun rät mir mein Anwalt die Forderung als Vergleich zu bezahlen. Aber jetzt sehe ich wie Sie alle sich verhalten und nicht darauf eingehen,möchte ich eigentlich mit Ihnen sein,und nicht bezahlen.
Vielleicht hat mein Anwalt weniger Erfahrung mit der GWE.
Wie soll ich mich verhalten ? Anwalt wechseln ?
Gruß
habe erst kürzlich ein schreiben bekommen vom Gewerbeamt und im Eifer des Gefecht hab auch ich unterschrieben.
Also ich hatte Zwei mal mit einer Frau Telefoniert und darum Gebeten dies rückgängig zu machen und sie lachte nur darauf und sagte unterschrieben ist unterschrieben.Also ich habe auch nicht vor zu zahlen und was ist bei euch rausgekommen müsstet ihr zahlen oder ist das Moskau Inkasso vor der Tür gestanden und hat gefordert??Bitte um Hilfe
Grüsse
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Ich werde weiter berichten!
Bis dahin
Ihr RA Andreas Forsthoff