Gewerbeauskunft.com BDP GmbH Abzocke?

BDP GmbH: Abzocke mit www.gewerbeauskunft.com?

Tausende Gewerbetreibende erhalten dieser Tage wieder Post von Internet-Branchenbuchanbietern, die kein Mensch braucht und die niemand vermissen wird, wenn sie eines Tages nicht mehr bestehen. Geworben wird mit dem Eintrag in Branchenbüchern im Internet. Nach meiner Einschätzung und der Erfahrung zahlreicher Mandanten unserer Kanzlei ist die Werbewirkung derartiger Anbieter äußerst gering bzw. tendiert gegen Null. Auch wenn es nicht nur Schwarze Schafe in diesem Bereich gibt, handelt es sich in vielen Fällen schlichtweg um Abzocke. Einige der Unternehmen (bestimmt nicht alle!) dürften die Grenze zum Betrug bereits überschritten haben.
Eine der bereist seit längerer Zeit auf dem Markt tätigen Firman ist die Gewerbeauskunft-Zentrale. Hier finden Sie Informationen über die

Aktuell: Gewerbeauskunft.com

Ein recht neuer Anbieter ist die Firma Business Direct Partner BDP GmbH, Geschäftsführer M. Karpenko, mit Sitz in der Ebnatstrasse 152 in CH-8201 Schaffhausen. In Deutschland tritt die BDP GmbH mit dem Briefkopf
GEWERBEAUSKUNFT.COM

auf. Die dazu gehörige Internetadresse der BDP GmbH lautet www.gewerbeauskunft.com.
Einer meiner Mandanten erhielt ein solches Schreiben der BDP GmbH, wobei die Firmenbezeichnung der BDP GmbH lediglich unten im Kleingedruckten abgebildet war. Rechts oben war ein Kästchen angebracht, in dem Folgendes stand:
GEWERBEAUSKUNFT.COM
für Industrie - Handel - Handwerk und Gewerbe

Anders als beispielsweise bei der Gewerbeauskunft-Zentrale steht im Eintragungsformular der Gewerbeauskunft.com immerhin, dass es sich um ein Eintragungsangebot bzw. Veröffentlichungsangebot handelt. Dennoch handelt es sich hierbei um einen Fall unerwünschter Werbung, da mein Mandant der BDP GmbH bzw. der Gewerbeauskunft.com keinerlei Einverständnis erklärt hatte, ihm irgendwelche Schreiben zuzusenden. Wettbewerbsrechtlich halte ich daher dieses Verhalten der BDP GmbH mit der Gewerbeauskunft.com für mindestens bedenklich.
Mein Mandant hatte bei Erhalt des Schreibens der BDP gerade ein Gewerbe angemeldet und dachte daher, die Gewerbeauskunft.com stünde damit im Zusammenhang. Aus diesem Grunde schickte er auch den Erfassungsbogen der Gewerbeauskunft.com zurück an die BDP GmbH. Es kam wie es kommen musste: Die BDP schickte meinem Mandanten eine "Auftragsbestätigung" sowie eine Rechnung. Er sollte € 399,00 Euro für das erste Jahr auf das Konto der BDP GmbH bei der Hypovereinsbank bezahlen. "Großzügigerweise" gewährte die Gewerbeauskunft.com einen "Frühbucherrabatt" von 5 %. Ein Überweisungsträger war gleich beigefügt.
Mein Mandant widersprach der Rechnung, widerrief seinen Auftrag wegen arglistiger Täuschung und bat um Entfernung seiner Daten aus der Datei der Gewerbeauskunft.com. Darauf erhielt er ein Schreiben der Gewerbeauskunft.com, unterzeichnet vom Geschäftsführer der BDP GmbH, Herrn M. Karpenko. Herr M. Karpenko wies darauf hin, dass es sich um einen rechtlich einwendfreien handele und Einwendungen hiergegen nicht erfolgreich sein.

Bestehen die Forderungen der Gewerbeauskunft.com tatsächlich oder handelt es sich hier um Abzocke und Betrug?

Nach meiner Einschätzung täuscht die Gewerbeauskunft.com über die vertragsrelevanten Umstände. Der Preis von € 35,00 netto monatlich sowie die Vertragslaufzeit von 24 Monaten werden nur im Kleingedruckten angesprochen. Ich persönlich halte das Schreiben der Gewerbeauskunft.com darüber hinaus für verwechselbar mit einem amtlichen Schreiben. Ob es sich bei dem Verhalten der BDP GmbH bei der Gewerbeauskunft.com möglicherweise um Abzocke und Betrug handelt, darüber möchte ich mich an dieser Stelle nicht auslassen.

Schreiben der Gewerbeauskunft.com erhalten - was tun?

Ich habe meinem Mandanten geraten, keinerlei Zahlung an die BDP GmbH zu leisten. Die BDP GmbH habe ich für meinen Mandanten angeschrieben und jegliche Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Ich bin gespannt auf die Antwort von der BDP GmbH.
Zahlungsaufforderung Gewerbeauskunft.com erhalten? Wir helfen Ihnen gerne, unberechtigte Forderungen der bdp GmbH abzuwehren!
Telefon 06221 434030

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Eingestellt am 23.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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10 Kommentare zum Artikel "Gewerbeauskunft.com BDP GmbH Abzocke?":

Am 15.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe gestern ein Schreiben von der Firma ehalten und war zuerst über den grünen Umschlag erstaunt.
Woher man meine privat Adresse hat ist mir schleierhaft.Und dieses einseitige Blatt ist sehr unübersichtlich aufgebaut.
Sitz in der Schweiz sollte die Leute auch skeptisch machen.
Man sollte gerade als Gewerbetreibender gerade aufmerksam lesen was man unterschreibt.
Sonst hilft nur noch eine gute Rechtsschutzversicherung ;)
Am 11.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
auch ich habe vor 3 tagen diesen fraglichen vertrag bekommen; skepisch macht mich auch, das es keine frist gibt bis wann man die 399,00 zahlen muss! das steht nur in nahem zeitraum.sowas gib es nicht.
Am 15.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Auch meine Frau (Ausländerin) ist auf das Eintragungsangebot der Gewerbeauskunft.com hereingefallen. Das Formular ist meines Erachtens schon so aufgemacht, dass man meinen könnte, es sei ein amtliches Schreiben. Meine Frau hielt es für einen Brief vom Gewerbeamt Breisach, in dem die Behörde sie um die Vervollständigung Ihrer Kontaktdaten bat.
Auf unseren Vorschlag, den Eintrag anteilig für die Zeit seines Bestehens zu bezahlen, liess die BDP Gmbh sich nicht ein, obwohl das Gewerbe bereits wieder abgemeldet wurde und somit der Eintrag auf gewerbeauskunft.com dem Suchenden wenig hilft (was BDP egal war!).
Am 18.04.2012 schrieb Steffi folgendes:
Auch mir ist das gleiche passiert. Ich habe ein Gewerbe angemeldet, einen Brief bekommen mit einer dem großen Kästchen: um Rücksendung per Post bis 23.12.2011 wird gebeten oder gebührenfrei per Fax...

Ja hab ich dann gemacht aus Angst dass ich Ärger vom Amt bekomme und dann kommt eine dicke Rechnung von 399,00 Euro... kann das denn wirklich sein? Habe auch einen widerspruch geschrieben wurde abgewiesen, habe heute angerufen und wurde sehr unfreundlich am Telefon zur Zahlung aufgefordert.
Wenn man der Firma mit Medien droht kommt gleich der Gegenschlag "dann nehmen wir sie auch in Regress, denn eine Veröffentlichung stimmen wir nicht zu"

Also haben die doch was zu verbergen oder was?
Wie seid Ihr alle nun da raus gekommen? Ich sehe es nicht ein dass zu bezahlen..

Am 18.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Die BDP GmbH ist, zumindest bei mir, nie erreichbar, würde gerne direkt mit dieser "Firma" in kontakt treten um meiner Meinung Luft zu machen.

Normalerweise sollte man in Deutschland die vorhannden URL von der BDP GmbH abschalten.

Die angeforderte Summe habe ich nicht, und werde ich nicht begleichen.

Am 26.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe dieses Schreiben auch bekommen und dachte, dass es sich hier um etwas amtliches handelt. Leider habe ich es wieder zurück geschickt. Habe Mahnungen und sonstiges ignoriert.

Leider liegt mir jetzt ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding vor- obowohl wir die Gbr wieder aufgelöst haben. Ich werde jetzt mal mein Rechtschutz anrufen.

Antragssteller:
BDP GmbH business direct partner
Ebnatstraße 152
8201 Schaffhausen
Schweiz

gesetzlich vertreten durch Maksym Karpanko...

Mal sehen wie das ganze weiter geht. Ich werde berichten, wenn sich was getan hat.

Auf jedenfall verdient sich die BDP GmbH eine goldene Nase mit solchen Einschüchterungen

Am 26.06.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Vielen Dank für Ihren Kommentar!

Wir erhalten diese Woche zahlreiche Anrufe von ähnlichen Betroffenen, die einen Mahnbescheid der bdp GmbH über das Amtsgericht Wedding erhalten haben. Offenbar hat die bdp GmbH in den letzten Tagen zahlreiche Mahnbescheide beantragt. Von unseren Mandanten, die wir gegenüber der bdp GmbH vertreten, hat sich noch keiner wegen eines Mahnbescheids gemeldet. Ich vermute daher, dass die bdp GmbH sich diejenigen für einen Mahnbescheid herauspickt, von denen vermeintlich keine oder keine starke Gegenwehr erwartet wird.

Wichtig ist generell bei einem Mahnbescheid: Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung kann Widerspruch eingelegt werden, dann muss sich der Antragsteller überlegen, ob er ein streitiges Verfahren durchführen will oder nicht. Wird kein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt, kann der Antragsteller nach 2 Wochen den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.

Am 30.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, wir haben dasselbe Problem. Mehrmals das Formular der BDP GmbH bekommen, ausgefüllt und per Fax zurück gesendet. Leider nicht wiederrufen als man uns die Rechnung zugesandt hat haben wir diese ignoriert und bei der zweiten Aufforderung hat man uns einen Rabatt gewährt. Diesen haben wir zugestimmt, aber nie bezahlt, da unser Steuerberater davon abgeraten hat. Nun ist unser Gewerbe seit Februar 2012 abgemeldet und wir haben eine Zwangsvollstreckung bekommen.
Was nun? Ich habe dies heute an unseren Rechtsanwalt weiter gegeben.
Ich werde weiter berichten, sobald ich etwas neues höre … bis dahin Obacht bei den Formularen, die so aussehen als ob diese vom Gewerbeamt versendet werden, und das nicht nur einmal sondern gleich dreimal hintereinander!!!
Am 17.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin ein Opfer der Gewerbeauskunft-zentrale.de. Nur der Name ist anders aber die Herangehensweise bleibt. Ich habe den angeblichen Vertag angefochten. Ich bekomme aber ständig Liebesbriefe von der GWE.Heute habe ich EUERE Gewerbeauskunft.com kennengelernt. Ich wollte mehr erfahren.Ich öffnete beide Seiten und sehe ich ein gleiches Konzept.Bei den Allgemeine Geschäftsbedinungen habe ich mit Tränen gelacht. Fast identisch. Ich habe bei der GWE die Anbieter angerufen und gefragt, ob sie freiwillig oder reingefallen sind. Die meisten waren Opfer.Aber ich habe 3 entdeckt, die keinen Vertrag abgeschlossen haben, Kein Geld bezahlt haben und sie wussten nicht mal wer die Gewerbeauskunftzentrale ist.Alle Gewerbebetreibende die reingefallen sind anrufen und zusammenhalten.Keine Angst die neue Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11)ist auf unsere Seite.
Am 12.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin auch eine Opfer von Fa. bdp.Ich dachte diese formular ist von Gewerbeauskunfthabe unterschrieben und danach eine Rechnung von 399.-bekommen.Ich habe ein Kündigugsbrief mit wiederspruch gescriebenaber habe keine antwort bekommen bis vor kurzem.Weil die Fa Bdp an meine alte adresse die mahnbriefe zugeschickt hat,deswegen habe ich keine brief bekommen ,nun am ende kommt eine gerichtsvollzicher an meine jetzige adresse,aber ich kann nicht mehr wiederspruch legen.Somit bin ich reingefallen.Wer kann mir Helfen die auch so wie ich bin als bdp Opfer ist. 12.02.2013

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