GES Registrat GmbH Abzocke Teil 2: Hunter Forderungsmanagement GmbH und Rechtsanwalt Michael Borth

Die Geldeintreiber versuchen es wieder mal:
Hunter Forderungsmanagement GmbH und Rechtsanwalt Michael Borth

Wir haben auf dieser Internetseite bereits über die aus unserer Sicht höchst dubiosen Forderungen der GES Registrat GmbH berichtet. Wir haben bereits für zahlreiche Betroffene jegliche Ansprüche gegenüber der GES Registrat GmbH zurückgewiesen. Freilich lässt die GES Registrat GmbH nicht locker und lässt nichts unversucht. So wird etlichen Schreiben ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wedding in Kopie beigelegt, welches die GES Registrat GmbH "erstritten" hatte. Ich musste beim ersten Mal schmunzeln, als ich davon gelesen habe. Denn der dortige Beklagte hatte sich offenbar nicht gewehrt, weshalb dem Gericht gar nichts anderes übrig geblieben war als das Versäumnisurteil zu erlassen. Aufgrund der Säumnis des dortigen Beklagten galt der Sachvortrag der GES Registrat GmbH als zugestanden. Offenbar verspricht sich die GES Registrat GmbH, mit der Vorlage des Urteils Eindruck zu schinden. Wenn man es jedoch offenbar nötig hat, mit einem Versäumnisurteil hausieren zu gehen, kann es meines Erachtens mit den Forderungen nicht weit her sein...
Unabhängig hiervon erhalten zahlreiche Betroffene nunmehr auch von der Hunter Forderungsmanagement GmbH (einem Inkassobüro) und / oder von Rechtsanwalt Michael Borth Zahlungsaufforderungen.

Hunter Forderungsmanagement GmbH Inkassoschreiben

Das Schreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Potsdam verweist auf einen angeblich rechtsgültig mit der GES Registrat GmbH abgeschlossenen Vertrag. Neben der vermeintlichen Hauptforderung werden auch Inkassogebühren geltend gemacht. In vielen Fällen wird auch ein Vergleich angeboten. Dies ist die übliche Masche derartiger Inkassounternehmen, welche für zwielichtige Auftraggeber tätig sind: Schnell abkassieren und nichts dafür erbringen.

Rechtsanwalt Michael Borth Zahlungsaufforderung

Ganz aktuell erreichen einige unserer Mandanten auch Schreiben von Rechtsanwalt Michael Borth aus Erfurt, der nochmals zur Zahlung auffordert. Neben der vermeintlichen Hauptforderung in Höhe von € 588,00 macht Rechtsanwalt Michael Borth noch Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt € 124,00 zuzüglich € 23,56 geltend, somit € 147,56. Bemerkenswert ist, dass auch die Umsatzsteuer gefordert wird, obwohl die GES Registrat GmbH doch offensichtlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Aus diesem Grunde könnte selbst bei einer berechtigten Forderung Rechtsanwalt Michael Borth die Umsatzsteuer nicht von dem jeweiligen Gegner fordern, sondern müsste diese direkt bei der GES Registrat GmbH geltend machen. Aber wenn schon unberechtigte Forderungen als Hauptforderung geltend gemacht werden, kommt es wohl auf die Nicht-Berechtigung in Bezug auf die Umsatzsteuer auch nicht mehr an!

Inkassoschreiben Hunter Forderungsmanagement GmbH bzw. Rechtsanwalt Michael Borth: was tun?

Von anderen Unternehmen, die ebenso wie nunmehr die GES Registrat GmbH mit überflüssigen Branchenbucheinträgen die Republik überziehen, ist uns die nunmehr von der GES Registrat GmbH an den Tag gelegte Masche bestens bekannt. In aller Regel lassen sich bei der richtigen Vorgehensweise die Forderungen auf 0 reduzieren. Wir raten daher von jeglicher Zahlung ab, ebenso von einer direkten Kontaktaufnahme mit der GES Registrat GmbH, der Hunter Forderungsmanagement GmbH oder der Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Borth. Dort sitzen jeweils geschulte Mitarbeiter, die nicht IHRE Interessen vertreten, sondern die ausschließlich an Ihr Geld wollen und oftmals clever einen vermeintlich günstigen Vergleich anbieten.
Wir haben bislang (Stand: 02.06.2015) in allen Fällen die Forderungen zurückgewiesen. Bislang wurde kein einziger unserer Mandanten von der GES Registrat GmbH verklagt. Gerne helfen wir auch Ihnen zu Ihrem Recht!


Eingestellt am 02.06.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

1 Kommentar zum Artikel "GES Registrat GmbH Abzocke Teil 2: Hunter Forderungsmanagement GmbH und Rechtsanwalt Michael Borth":

Am 18.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Die Hunter GmbH belästigt mich seit 2009 mit ungerechtfertigten Forderungen für eine Premiumsmitgliedschaft bei adriga ( angeblicher Schutz vor Werbungen ). Tatsache ist, dass die Gauner nicht mal bemerkt haben, daß ich mittlerweile 2 mal den Wohnort gewechselt habe und sie schreiben ihre Forderungen noch immer an die alte Adresse. Meine Tochter ( Whats App sei Dank) öffnet in meinem Auftrag dann die Schreiben und sendet mir die Fotos. Ich habe der Firma eine Mitteilung per E-Mail gesendet, aber ohne Angabe meiner Anschrift. Jetzt senden sie immer noch Schreiben an meine alte Adresse, aber eine Antwort auf die E-Mail habe ich nicht erhalten.

Beste Grüße, E.Blickle

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 3,5 bei 6 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild