| << Warner Bros Frommer Legal Abmahnung: One... Battle After Another |
Frommer Legal Constantin Film Distribution GmbH Abmahnung: Good Luck, Have Fun, Don’t Die
Film-Abmahnung Good Luck, Have Fun, Don’t Die Frommer Legal für Constantin Film Distribution GmbH
Die Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Frommer Legal ist die Firma Constantin Film Distribution GmbH (ehemals: Constantin Film Vertriebs GmbH. Für die Constantin Film Distribution GmbH (und zahlreicheandere Auftraggeber) hat Frommer Legal in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle der Constantin Film Distribution GmbH Filme. Eine aktuelle Abmahnung betrifft den FilmGood Luck, Have Fun, Don’t Die
Frommer Legal Abmahnung Constantin Film Distribution GmbH Good Luck, Have Fun, Don’t Die: was wird gefordert?
Die Kanzlei Frommer Legal stellt ihre Abmahnungen textlich von Zeit zu Zeit ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWarum schreiben wir Sie an?
eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Good Luck, Have Fun, Don’t Die. Frommer Legal teilt mit, dass der Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 996,07
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Constantin Film Distribution GmbH gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die abgegolten sein.
Frommer Legal Abmahnung Constantin Film Distribution GmbH Good Luck, Have Fun, Don’t Die: was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Frommer Legal formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Frommer Legal. Die Kanzlei mahnt nicht nur für den Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die ab und nicht nur für die Constantin Film Distribution GmbH, sondern hat neben der Constantin Film Distribution GmbH zahlreiche weitere große Rechteinhaber als Mandanten und mahnt wegen zahlreicher verschiedener Filme ab.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben dem Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Frommer Legal bei richtiger Strategie immer absenken.
Eingestellt am 13.05.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.