Frommer Legal Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) Leonine Licensing Abmahnung

Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) Abmahnung durch Frommer Legal für die LEONINE Licensing GmbH

Wer sich den vor kurzer Zeit offiziell erschienenen Film Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) in einer Tauschbörse herunter geladen hat - oder aber wer es Dritten ermöglicht hat, den Film Guns Akimbo über seinen Anschluss herunter zu laden - der dürfte sehr schnell unangenehme Post von der Kanzlei Frommer Legal aus München erhalten. Die Anwaltskanzlei Frommer Legal vertritt - neben etlichen anderen Unternehmen - auch die Firma LEONINE Licensing GmbH, die u.a. die Verwertungsrechte an dem Film
Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina)

hat. Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) ist vor kurzem als Film erschienen.

Frommer Legal LEONINE Licensing GmbH Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) Abmahnung: was wird gefordert?

Wenn Sie Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) heruntergeladen haben und alles schief gelaufen ist, halten auch Sie gerade eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der LEONINE LicensingGmbH in Ihren Händen. Nunmehr werden diverse Forderungen an Sie gestellt.
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die pauschale Zahlung in Höhe von
€ 966,07

gefordert. Damit sollen alle (behaupteten!) Ansprüche der LEONINE Licensing GmbH in Bezug auf die Ihnen als Anschlussinhaber vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Film Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) abgegolten sein einschließlich der Anwaltskosten der Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnung.

Waldorf Frommer LEONINE Licensing GmbH Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) Abmahnung: was tun?

Die von der Kanzlei Frommer Legal im Namen der LEONINE Licensing GmbH ausgesprochenen Abmahnungen sind recht umfangreich und sollen einem Betroffenen signalisieren, dass die geltend gemachten Ansprüche quasi immer bestehen und eine Gegenwehr aussichtslos ist. Dies ist jedoch ganz sicherlich nicht der Fall! Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH lohnt es sich noch mehr, genau jeden Einzelfall anzusehen.
Wie immer gilt: Man sollte weiteren Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal vorbeugen, wenn man entweder selbst neben dem Film Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) noch weitere Filme herunter geladen hat oder aber nicht ausschließen kann, dass Dritte dies über Ihren Anschluss getan haben. Denn Frommer Legal vertritt neben der LEONINE Licensing GmbH noch zahlreiche weitere Rechteinhaber, die Ihnen alle gerne eine Abmahnung mit einer Forderung von € 966,07 zukommen lassen, wenn eine Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss ermittelt wird. Dies muss nicht sein und sollte - sofern im Einzelfall relevant - durch entpsrechende Formulierung der Unterlassungserklärung verhindert werden.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie von Frommer Legal im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH eine Abmahnung in Bezug auf das Werk Ballerina (From the World of John Wick: Ballerina) oder andere Filme erhalten haben!
KONTAKT ZUM FACHANWALT:


Eingestellt am 12.10.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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