Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH Abmahnung Markenrecht durch Unverzagt Rechtsanwälte

Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH macht durch die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte markenrechtliche Ansprüche geltend

Vor kurzem haben wir zur Prüfung eine markenrechtliche Abmahnung vorgelegt bekommen, welche die Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH durch die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte aussprechen lässt. Bei Unverzagt Rechtsanwälte handelt es sich um eine Kanzlei mit einer größeren Anzahl an Anwälten mit Standorten in Hamburg und Berlin. Auftraggeber der Abmahnung ist die Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH, einem Dienstleistungsunternehmen in der Fernseh- und Filmbranche mit Sitz in Köln. Die Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH verfügt über umfangreichen markenrechtlichen Schutz.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Betroffene von Abmahnungen im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH durch die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH Abmahnung: um was geht es?

In der Abmahnung teilt die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte am Anfang mit, die IFilmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt.

Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an die Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH zu zahlen.
Daneben werden bei markenrechtlichen Abmahnungen üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.
In der hier besprochenen Abmahnung wird jedoch ausschließlich der Unterlassungsanspruch geltend gemacht, d.h. keine Annexansprüche.

Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte noch bei der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH, ihre Marken vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte ist eine renommierte Kanzlei mit Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz und im Urhehber- und Medienrecht und ist nach unserer Kenntnis ganz überwiegen in diesen Bereichen tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH durch die Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt. Im Falle der hier besprochenen Abmahnung ist es nach unserer Einschätzung darüber hinaus grundsätzlich fraglich, ob überhaupt eine Verletzung des Markenrechts vorliegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte im Auftrag der Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung erhalten haben.


Eingestellt am 30.05.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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