Filesharing Abmahnung 2014 Waldorf Frommer: Fack Ju Göhte für die Constantin Film Verleih GmbH

Fack Ju Göhte: Gefahr von Filesharing Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Der Film Fack Ju Göhte, der Ende des Jahres 2013 in die Kinos kam, erfreut sich auch im Jahr 2014 noch größter Beliebtheit. Die alleinigen Verwertungsrechte an dem Film Fack Ju Göhte hat in Deutschland die Firma Constantin Filmverleih GmbH. Und Constantin Filmverleih GmbH geht mit Vehemenz dagegen vor, wenn ihre urheberrechtlich geschützten Filme wie beispielsweise Fack Ju Göhte ohne zu Bezahlen via Filesharing getauscht werden. Dann kommt es in vielen Fällen zu Filesharing Abmahnungen durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die pro Jahr wohl eine sechsstellige Zahl an Abmahnungen verschickt. Derzeit erfolgen bereits Abmahnungen für (vorgeworfene) Urheberrechtsverletzungen an dem Film Fack Ju Göhte.

Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung 2014 Fack Ju Göhte: was wird mir überhaupt vorgeworfen?

Sie sollen als Inhaber eines Internetanschlusses dafür verantwortlich sein, dass der Film Fack Ju Göhte in einer Tauschbörse verbreitet wurde. Dies sind zumindest die Ausführungen in der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Während die Abmahnungen von Waldorf Frommer früher aus 12 Seiten Textbausteinen + Anlagen bestanden, die zum Teil selbst von Juristen schwer zu verstehen waren, sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer im Jahr 2014 etwas kürzer gefasst und enthalten nicht mehr so viele Textbausteine zu der angeblich so eindeutigen Rechtslage. Auf üblicherweis inzwischen 5 Seiten Text wird Ihnen der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf erklärt und die Ansprüche erläutert. Als "Beweis" wird ein sog. "Ermittlungsdatensatz" beigefügt, der jedoch sicherlich keinerlei Beweiskraft hat, sondern lediglich eine Aufstellung der in der Abmahnung erwähnten Daten durch die Kanzlei Waldorf Frommer darstellt.

Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung 2014 Fack Ju Göhte: was will man von mir?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von Ihnen eine Unterlassung zukünftiger Urheberrechtsverletzungen an dem Film Fack Ju Göhte. Diese Unterlassung soll durch eine von Ihnen unterschriebene Erklärung abgesichert werden. Außerdem fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Fack Ju Göhte einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 815,00
,
welcher sich aus einem näher genannten Betrag an Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sowie aus Schadensersatz für die Constantin Filmverleih GmbH zusammensetzt.

Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung 2014 Fack Ju Göhte: was soll ich jetzt tun?

Die Ausführungen in der Abmahnung sind natürlich - wie in zehntausenden anderen Abmahnungen auch - recht einseitig und erwähnen nur die für die Rechteinhaber positiv ausgegangenen Verfahren. Kritische Entscheidungen werden nicht genannt. Schließlich will man Sie ja überzeugen, dass man zu Recht an Ihren Geldbeutel will.
Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Filesharing und Abmahnungen finden Sie in unserem kostenlosen

Dort finden Sie kompakt eine Reihe wichtiger Informationen. Zum Glück sprechen im Jahr 2014 längst nicht mehr alle Gerichte in einem gerichtlichen Verfahren die Beträge zu, die früher bedenkenlos durchgewunken wurden.
Da längst nicht alle Forderungen aus solchen Abmahnungen begründet sind und man von einer Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer natürlich nicht erwarten darf, dass man dort auf die Forderungen verzichtet, sollte man die Angelegenheit durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen, der auf derartige Abmahungen bzw. deren Abwehr spezialisiert ist. Dieser kann durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung auch verhindern, dass Sie von Waldorf Frommer weittere Abmahnungen erhalten. Die Gefahr hierfür ist besonders hoch, wenn Sie oder Dritte neben dem Film Fack Ju Göhte noch weitere Titel heruntergeladen haben - ob Filme, Musikalben oder Hörbücher. Denn schließlich sollte man verhindern, noch weitere derartige Abmahnungen zu erhalten. Ansonsten wird das Jahr 2014 unnötig teuer!
Gerne helfen wir auch Ihnen!



Eingestellt am 02.01.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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