Fareds Abmahnung Wettbewerbsrecht Ebay: Kleine Freiheit (Svenja Seidel) Hamburg u.a.

Kleine Freiheit Abmahnung Wettbewerbsrecht durch Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Von der Hamburger Kanzlei Fareds haben alleine wir in unserer Kanzlei in den letzten Jahren hunderte von Abmahnungen zu Gesicht bekommen. Die meisten der Abmahnungen wurden im Bereich Urheberrecht ausgesprochen, es ging um den Vorwurf der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik- oder Tonaufnahmen in Tauschbörsen, kurz Filesharing. Nunmehr erfolgen durch die Kanzlei Fareds auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Vor kurzem wurden Fareds Abmahnungen im Auftrag von Frau Verena Alice Böhm bekannt. Informationen hierüber finden Sie hier. Nunmehr ist ein weiterer Auftraggeber hinzugekommen, es handelt sich um die Firma Kleine Freiheit aus Hamburg.

Fareds Abmahnung Wettbewerbsrecht Kleine Freiheit: um was geht es?

Die Kleine Freiheit aus Hamburg, Inhaberin Svenja Seidel, ist nach eigenen Angaben ein "Erotikgeschäft für Frauen und für alle, die sie lieben." Frau Svenja Seidel vertreibt unter der Bezeichnung Kleine Freiheit sowohl stationär in ihrem Laden in Hamburg als auch über ihren Onlineshop Dessous und andere Artikel.
In der Abmahnung wird Ihnen eine Wettbewerbsverletzung zum Nachteil von Frau Svenja Seidel, Inhaberin der Kleinen Freiheit vorgeworfen. Die unterschiedlichen Wettbewerbsverstöße sind variabel. Beispielsweise geht es um einen
Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
Mangelnde Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
Fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 € Klausel)
Unzureichende Angaben zum Vertragsschluss
Mangelnde Angaben zu den Vertragssprachen

Die Liste möglicher Wettbewerbsverstöße, für die ebenfalls Abmahnungen erfolgen können, ist lang.

Fareds Abmahnung Wettbewerbsrecht Kleine Freiheit: was wird gefordert?

Aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes macht die Firma Kleine Freiheit, vertreten durch die Inhaberin Svenja Seidel, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Dies wird damit begründet, dass der Empfänger der Abmahnung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit der Kleinen Freiheit stehen soll. Ausgehend hiervon wird eine Unterlassungserklärung gefordert sowie - dies ist für die Kanzlei Fareds sicherlich höchst lukrativ - die Erstattung der Anwaltkosten. Die Anwaltskosten werden ausgehend von einem Gegenstandswert von € 40.000,00 errechnet. Angesetzt wird eine 1,5 fache Geschäftsgebühr, hieraus errechnet sich ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 1.373,00

Die in der Fareds Abmahnung ist meistens recht kurz bemessen, so dass in aller Regel wenig Zeit bleibt, die Reaktion auf eine solche Abmahnung genau zu überlegen.

Fareds Abmahnung Wettbewerbsrecht Kleine Freiheit: was tun?

Auch wenn die Frist recht kurz ist, sollte man nicht überstürzt reagieren. Zum einen ist zu überprüfen, ob tatsächlich ein konkretes Wettbewerbsrverhältnis besteht. Dann ist zu prüfen, ob der Vorwuf im Kern zutreffend ist und ob die genannte Norm, gegen die verstoßen wurde, tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant ist und auch nicht unter die Bagatellschwelle fällt. Und nicht zuletzt erscheint hier der Gegenstandswert recht hoch.
Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Konsequenzen hat, lassen Sie sich bitte umfassend beraten. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung!



Eingestellt am 23.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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