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Fareds Abmahnung Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR: Melouria - How do you do ! 2012 2013
Verstärkt Fareds Abmahnungen: diesmal für die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR
Nachdem die Kanzlei Fareds bei neuen Abmahnungen zuletzt einen Gang zurückgeschaltet zu haben schien, erfolgen nunmehr wieder in großer Anzahl Fareds Abmahnungen. In aktuellen Abmahnungen von Fareds geht es um Urheberrechtsverletzungen, die zum Nachteil der Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR im Internet erfolgt sein sollen. Christian Königseder und Alex Komlew sind bereits seit längerer Zeit Mandanten der Kanzlei Fareds, alleine von diesen beiden Auftraggebern der Kanzlei Fareds haben wir bereits unzählige Abmahnungen auf dem Schreibtisch gehabt. Neu ist jedoch die Firma Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR. Im Auftrag dieser Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR erfolgen denn auch die aktuellen Abmahnungen. Da die vorgeworfenen Verstöße recht aktuell erfolgt sein sollen und sich der Titel Melouria - How do you do ! 2012 derzeit weit vorne in den Charts befindet, dürften uns derartige Abmahnungen auch noch im Jahr 2013 in Atem halten.Fareds Abmahnung Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR: um was geht es?
Wer eine solche Abmahnung in seinen Händen hält, dem wird eine über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Durch die Kanzlei Fareds lässt die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR mitteilen, die ausschließlichen Verwertungsrechte an einem bestimmten Musiktitel zu haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um den SongMelouria - How do you do ! 2012
Da die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR Ihnen keine Lizenz dafür erteilt hat, den Song Melouria - How do you do ! 2012 über das Internet verbreitet zu haben, wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass man die IP-Adresse des Internetanschlusses ermittelt und durch einen Gerichtsbeschluss anschließend die Klardaten des Anschlussinhabers erhalten haben. Es folgt: die Abmahnung!
Fareds Abmahnung Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR: was wird gefordert?
Bei zahlreichen Abmahnkanzleien haben sich inzwischen regelrechte Standardpreise herausgebildet. Dies ist auch bei Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrag der Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR nicht anders. Hier wird ein Pauschalpreis in Höhe von€ 450,00
geltend gemacht. Außerdem soll eine unterschriebene Unterlassungserklärung an die Kanzlei
Fareds zurückgeschickt werden.
Fareds Abmahnung Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR: was tun?
Die Aktenzeichen, die die Kanzlei Fareds vergibt, werden immer mehr. Und mit jedem Aktenzeichen gibt es eine neue Abmahnung. Der Song Melouria - How do you do ! 2012 ist nicht der einzige Song, an dem die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR die Verwertungsrechte hat. Und die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR ist bei weitem nicht der einzige Auftraggeber der Kanzlei Fareds, für den Abmahnungen erfolgen. Wir haben es in der Vergangenheit erlebt, dass einzelne Betroffene bis zu 8 Abmahnungen von der KanzleiFareds erhalten haben, jeweils wegen eines anderen Titels.
Damit das Jahr 2013 für Sie nicht zum finanziellen Desaster wird, sollten Sie jetzt handeln. Durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung können Folgeabmahnungen verhindert werden. Und ein versierter Anwalt kann für Sie außerdem die zu zahlenden Kosten deutlich reduzieren. In vielen Fällen kann auch erreicht werden, dass überhaupt keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
Gerne beraten wir auch Sie und übernehmen Ihre Vertretung.
Eingestellt am 30.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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