Fareds Abmahnung Matthias Mania - Glasperlenspiel Echt, Ich bin Ich

Matthias Mania: Abmahnung durch Kanzlei Fareds wegen Glasperlenspiel Echt und Ich bin Ich

Die Liste mit Auftraggebern der Kanzlei Fareds, die wir führen, um Folgeabmahnungen dieser Kanzlei zu erweitern, müssen wir erneut erweitern. Diesmal geht es um Matthias Mania. Matthias Mania ist unter anderem Songwriter, Produzent und Gitarrist, mehr Infos sind erhältlich unter http://www.matthiasmania.com/

Fareds Abmahnung Matthias Mania: um was geht es?

Die Kanzlei Fareds teilt in der Abmahnung mit, die anwaltlichen Ineressen von Matthias Mania zu vertreten. Matthias Mania hat Urheberrechte unter anderem an folgendem Song:
Glasperlenspiel - Echt

Der Titel Glasperlenspiel - Echt soll, so die Ausführungen der Kanzlei Fareds in der Abmhnung, über eine Tauschbörse Dritten illegal zur Verfügung gestellt worden sein. Derartige Abmahnungen sind recht häufig, es ändern sich regelmäßig die abgemahnten Titel. Auch bei Glasperlenspiel - Echt ist davon auszugehen, dass dies nicht der einzige Titel von Mattias Mania ist. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass sich Glasperlenspiel - Echt auf diversen Compilations befindet, wie beispielsweise den Bravo Hits und auch den German Top 100.
Update 09.05.2012
Die Vermutung hat sich leider bewahrheitet. Uns liegt eine erneute Abmahnung der Kanzlei Fareds für Fareds vor, in der es diesmal um den Song
Glasperlenspiel - Ich bin Ich
Der Titel Ich bin Ich von Glasperlenspiel soll sich in der uns vorliegenden Abmahnung auf den German TOP 100 Single Charts befunden haben.

Fareds Abmahnung Mattias Mania: was wird gefordert?

Wie üblich bei Fareds Abmahnungen wird auch bei Abmahnungen für Matthias Mania an den Songs Echt bzw. Ich bin Ich von Glasperlenspiel der "Standardbetrag" in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Außerdem soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Der Abmahnung beigefügt ist gleich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Song Glasperlenspiel - Echt(bzw. Ich bin Ich). Hierzu kann man nur sagen: Finger weg!!! (siehe unter "was tun")

Fareds Abmahnung Matthias Mania: was tun?

Sicherlich sind zahlreiche urheberrechtlichen Abmahnungen begründet. Wenn der vorgeworfene Verstoß zutrifft, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine oftmals einmalige unbedachte Verfehlung wie das Herunterladen eines Werkes in einer Tauschbörse sollte aber für den Abgemahnten nicht den finanziellen Ruin bedeuten. Dies kann aber drohen, wenn man falsch vorgeht. Zahlreiche Personen erhalten von der Kanzlei Fareds mehrere Abmahnungen wegen jeweils unterschiedlicher Titel. Wenn 8 oder 9 Abmahnungen zusammenkommen, multipliziert sich der mit jdeder Abmahnung geforderte Betrag von € 450,00 entsprechend. Dem kann und dem sollte gleich bei Erhalt der ersten Abmahnung vorgebeugt werden. Außerdem kann der geforderte Betrag bei richtiger Strategie deutlich reduziert werden.
Wir haben bereits zahlreiche Fareds Abmahnungen bearbeitet, nicht nur bezüglich Glasperlenspiel - Echt oder Ich bin Ich, sondern auch wegen unzähliger anderer Titel. Wir kennen die Auftraggeber der Kanzlei Fareds und erstellen für Sie gerne eine Unterlassungserklärung, die Folgeabmahnungen der Kanzhlei Fareds vorbeugt. Rufen Sie uns an!
Abmahnung erhalten:
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030
außerhalb der Geschäftszeiten: 06221 3262121


Eingestellt am 28.02.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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2 Kommentare zum Artikel "Fareds Abmahnung Matthias Mania - Glasperlenspiel Echt, Ich bin Ich":

Am 28.02.2012 schrieb Lydia folgendes:
Hier wird dargestellt wie man sich verhalten sollte wenn man einen Verstoß begangen hat, aber nichts „wenn man Unschuldig ist“ d.h. wie sollte man sich verhalten wenn kein "Verstoß" vorliegt:
1. habe nichts runtergeladen (ich habe keine Ahnung wie das funktioniert!)
2. habe nichts "widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten" (ich habe keine Ahnung wie das funktioniert!)
Dazu sollte etwas gesagt/geschrieben werden.
Am 28.02.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,
danke für Ihre Anmerkung. Wenn nichts heruntergeladen wurde und sich dies auch zweifelsfrei beweisen lässt, kann man die Abmahnung natürlich getrost zurückweisen. Das Problem liegt jedoch regelmäíg in der Beweislast. Wenn die Kanzlei Fareds für Matthias Mania entsprechende Ermittlungsergebnisse und die Auskunft Ihres Providers vorlegt, gilt der Verstoß bis zum Beweis des Gegenteils als nachgewiesen. Und diesen Gegenbeweis zu führen ist leider in vielen Fällen recht aussichtslos. Die Gerichte stellen hier sehr strenge Anforderungen auf. Eine Möglichkeit ist die Vorlage eines Routerprotokolls, aus dem sich eine abweichende IP-Adresse zu der genannten Zeit ergibt. Dies ist jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn der in der Abmahnung genannte Zeitpunkt maximal einen Monat zurückliegt.
Gerne können Sie sich für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an uns wenden.

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