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Fareds Abmahnung Martin Fliegenschmidt Claudio Pagonis Matthias Haß: Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt
Martin Fliegenschmidt Claudio Pagonis Matthias Haß Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft hat unlängst eine neue Runde im Abmahnkarussell eröffnet. Neu hinzugekommen sind die Auftraggeber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Für diese werden nunmehr ebenso Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds ausgesprochen wie dies in der Vergangenheit bereits für zahlreiche andere Rechteinhaber der Fall war. Wer sich wundert, warum Fares die Abmahnung im Namen von gleich 3 Auftraggebern (Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß) verschickt, das liegt daran, dass an einem Musitktitel mehrere Personen die Verwertungsrechte haben können. Songwriter, Produzent, Interpret etc. Und Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß sind Songwriter bzw. Produzenten an Titeln wie Diggin in the Dirt.Fareds Abmahnung Martin Fliegenschmidt Claudio Pagonis Matthias Haß: was wird mir vorgeworfen?
Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Musiktitel vorgeworfen. Die Kanzlei Fareds zeigt die anwaltliche Vertretung der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß an, die die Verwertungsrechte an dem genannten Titel haben. Es geht hierbei um den TitelStefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt
Die erst im Jahr 1989 geborene Stefanie Heinzmann wurde als Künstlerin im Jahre 2007 entdeckt und legte seitdem eine steile Karriere hin. Ihr inzwischen drittes Studioalbum hat den Titel
Stefanie Heinzmann
Sie hat mehrere Singles erfolgreich ausgekoppelt, Diggin in the Dirt ist die aktuelle Single von Stefanie Heinzmann, die derzeit ziemlich weit vorne in den Charts steht.
In der Abmahnung erhebt die Kanzlei Fareds nunmehr den Vorwurf, den Titel Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt illegal über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Die wenigsten Internetnutzer kämen wohl von sich aus auf die Idee, Musiktitel Dritten einfach so anzubieten. Allerdings funktionieren die Tauschbörsen genau nach diesem Schema: Jemand lädt einen Titel wie Diggin in the Dirt herunter und die Tauschbörse sorgt dafür, dass jeder andere Tauschbörsennutzer den Titel vom eigenen PC herunterladen kann. Und dies bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem der Titel noch selbst heruntergeladen wird. Dieser Umstand ist vielen Tauschbörsennutzern bis zum Erhalt einer Abmahnung wie beispielsweise von der Kanzlei Fareds nicht bekannt.
Fareds Abmahnung Martin Fliegenschmidt Claudio Pagonis Matthias Haß: was wird von mir gefordert?
Das Bereitstellen eines Titels wie Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt in einer Tauschbörse stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Eine Genehmigung der Rechteinhaber Fareds Abmahnung Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß dürfte wohl keinem Tauschbörsennutzer vorliegen. Daher fordert die Kanzlei Fareds Unterlassung der weiteren Verbreitung. Dies soll abgesichert werden durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe versehen ("bewehrt") ist. Außerdem wollen mit der Abmahnung sowohl die Kanzlei Fareds als auch Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß etwas verdienen, weshalb in der Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von€ 450,00
gefordert wird. Damit sollen alle Ansprüche aus dieser Urheberrechtsverletzung abgegolten sein.
Fareds Abmahnung Martin Fliegenschmidt Claudio Pagonis Matthias Haß: was tun?
Im Falle einer berechtigten Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zu klären ist daher zunächst, ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist. Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist vor der Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung zu warnen, die die Kanzlei Fareds der Abmahnung üblicherweise beilegt. Denn damit ist nur die Urheberrechtsverletzung an dem einzelnen Titel Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt erledigt, nicht jedoch alle anderen eventuell sonst noch begangenen Urheberrechtsverletzungen. Gerade wenn man einen Sampler oder Chart Container heruntergeladen hat, drohen hier böse Überraschungen.Daher muss unbedingt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dies verhindern kann. Vor einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet ist ebenso abzuraten. Ich habe noch keine kostenlos verfügbare Muster-Unterlassungserklärung gesehen, die auch Folgeabmahnungen verhindern kann.
Hilfe sollte man sich daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt holen. Dieser kann üblicherweise auch den geforderten Betrag deutlich reduzieren.
Hilfe bei Abmahnungen:
06221 434030
Hotline außerhalb der Bürozeiten:
06221 3262121
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Eingestellt am 14.04.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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