Fareds Abmahnung 2011

Abmahnungen der Kanzlei Fareds auch im Jahr 2011

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Steinstraße 25, 20095 Hamburg, versendet Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen. Die Abmahnung wird jeweils verschickt an den Inhaber des Internetanschlussses.
Im Jahr 2010 waren mir von der Kanzlei Fareds nur Abmahnungen in Bezug auf Filme aufgefallen. Im Jahr 2011 hat sich dies geändert. Exemplarisch stelle ich einige Abmahnungen der Kanzlei Fareds dar, die ich im Jahr 2011 bearbeitet habe:

Abmahnung Fareds 2011 I

Die Kanzlei Fareds verschickt Abmahnungen für Harald Bauhofer, Caroline von Bruenken und Albert Gottschewsksi. Diese sind Rechteinhaber an dem Musikwerk "HouseRockerz - HerzRasen."
Anfang Januar 2011 erhielt eine Mandantin von mir eine solche Abmahnung der Kanzlei Fareds. Gefordert wurde neben einer Unterlassungserklärung die Zahlung von € 450,00.

Abmahnung Fareds 2011 II

Daneben verschickt die Kanzlei Fareds Abmahnungen für die Kinostar Theater GmbH. Diese Firma ist Inhaberin der Urheberrechte an zahlreichen Filmen. Ebenfalls in der ersten Januarhälfte 2011 erhielt ein Mandant von mir eine solche Abmahnung, in der ihm die illegale Verbreitung des Filmwerks "Survival of the Dead" vorgeworfen wurde. In dieser Abmahnung forderte die Kanzlei Fareds einen Betrag von € 850,00,

Abmahnung Fareds 2011 III

Außerdem ist die Kanzlei Fareds von der MIG Film GmbH beauftragt, Abmahnungen auszusprechen. Ein weiterer Mandant von mir erhielt Ende Januar 2011 eine Abmahnung der Kanzlei Fareds, weil er den Film "The Final" getauscht haben soll. Auch in dieser Abmahnung fordert die Kanzlei Fareds eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 850,00.

Ist 2011 mit weiteren Fareds Abmahnungen zu rechnen?

Definitiv ja! Während Fareds bislang - soweit mir ersichtlich ist - lediglich wegen Filmen Abmahnungen verschickt hat, ist Fareds nunmehr auch in das Geschäft mit Abmahnungen an Musikstücken eingestiegen. Hier gibt es ungleich mehr Musikstücke als Filme. Daher gibt es auch mehr Auftraggeber. Auch wenn in der einzelnen Abmahnung wegen eines Musikstücks regelmäßig ein geringerer Betrag als in einer Abmahnung wegen eines Films gefordert wird, werden dafür einfach mehr Abmahnungen ausgesprochen.

Fareds Abmahnung: Ein Rückblick auf die letzten Monate

Inzwischen hat sich die Kanzlei Fareds zu einer der bundesweit größten Kanzleien entwickelt, die urheberrechtliche Abmahnungen verschicken. Fareds Abmahnungen erfolgen inzwischen ganz überwiegend für einzelne Musiktitel, wobei hier von Fareds generell der Betrag von € 450,00 gefordert wird. Die Kanzlei Fareds konnte in den letzten Monaten immer wieder neue Auftraggeber dazu gewinnen, für die Abmahnungen verschickt werden. Diese Auftraggeber sind kleinere Plattenfirmen, Songwriter oder Künstler, die meistens recht aktuelle Titel haben. Diese Titel sind auf verschiedenen Chartcontainern oder CD-Sammlungen enthalten. Auf den German TOP 100 Single Charts sind zahlreiche Titel von verschiedenen Rechteinhabern enthalten, die von der Kanzlei Fareds vertreten werden. Dasselbe gilt für die jeweiligen Ausgaben der Bravo Hits sowie weitere Sampler.

Fareds Abmahnung: die Masche

Bei derartigen Chartcontainer- oder Sampler-Abmahnungen der Kanzlei Fareds wird zunächst nur eine Abmahnung verschickt. Es werden einmal € 450,00 sowie eine Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung, die als Anlage 2 der Abmahnung beigefügt ist, entält lediglich das eine Lied. Nicht umfasst sind alle anderen Titel dieses einen Rechteinhabers sowie die Titel aller anderen Auftraggeber der Kanzlei Fareds. Es können daher von dieser Kanzlei weitere Abmahnungen erfolgen. Und das wird auch mit Sicherheit passieren: Denn alle Titel des Samplers bzw. des Chartcontainers befinden sich auf einer Datei und die Kanzlei Fareds weiß genau, welche anderen Titel ihrer anderen Auftraggeber noch enthalten sind. Wenn also die vorgefertigte Erklärung unterschrieben wird, erfolgen weitere Abmahnungen, jeweils für ein anderes Lied. Bei den German TOP 100 Single Charts erfolgen - je nach Version der German TOP 100 - insgesamt 5 oder 6 Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds. Mit jeder weiteren Abmahnung fordert die Kanzlei Fareds weitere € 450,00.

Was ist bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds zu tun?

Verfallen Sie nicht in Panik und geben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab. Die der Abmahnung der Kanzlei Fareds beigefügte Unterlassungserklärung sollte regelmäßig nicht verwendet werden. Denn weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds sind bei Musikabmahnungen regelmäßig so sicher wie das Amen in der Kirche. Hilfe bietet daher nur eine umfassende modifizierte Unterlassungserklärung.
Daneben ist der geforderte Betrag bei Abmahnungen von Fareds nach meiner Einschätzung meistens deutlich zu hoch. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung enthält jedoch ein Anerkenntnis über den geforderten Betrag. Sofern die Erklärung unterschrieben wird, ist ein späteres Nachverhandeln über die Höhe des an Fareds bzw. den jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Fareds zu zahlenden Betrages nicht mehr möglich.
Grundlegende Informationen zur Berechtigung von Abmahnungen und die geltend gemachten Ansprüche finden Sie in meinem kostenlosen

Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, erstellen wir für Sie eine eigens formulierte, modifizierte Unterlassungserklärung, die weiteren Abmahnungen der Kanzlei Fareds vorbeugt.
Nutzen Sie für Hilfe meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 07.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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