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Fake Abmahnung: Dr. Kroner & Kollegen Megaupload.com: Vorsicht Betrug!
Gefälschte Abmahnungen im Umlauf: Dr. Kroner & Kollegen München
Uns wurde heute eine "Abmahnung" zur Bearbeitung vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen aus München. Die Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen soll aus den Rechtsanwälten Dr. Klaus Kroner, Dr. Jutta Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz bestehen und ihren Sitz in der Maximilianstrasse 13 in 80539 München haben. Statt einer Festnetznummer sind lediglich 2 Handynummern angegeben.Als Internetdomain der Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen wird www.kroner-kollegen.de angegeben.
Die Domain www.kroner-kollegen.de ist registriert auf einen Istvan Nagy, Duerrnbacherstraße 4, 1110 Wien, Österreich. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Freihalte-Domain. Ein Inhalt ist nicht hinterlegt. Ob der Domaininhaber hinter den "Abmahnungen" steht oder ob sich Dritte hier angehängt haben, kann noch nicht beurteilt werden.
Abmahnung Dr. Kroner & Kollegen: was will man von mir?
Ihr Geld! Und zwar dürfte es sich hierbei recht eindeutig um Betrüger handeln, die unberechtigter Weise an Ihr Geld kommen wollen. Wie in "richtigen" Abmahnungen auch ist eine Reihe IP-Adressen aufgeführt. Angeblich will man EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures vertreten. Dabei ist auffällig, dass zum Teil unvollständige Firmenbezeichnungen verwendet werden, dass zum Teil die genannten Firmen unter diesen Namen nicht mehr bestehen und dass die genannten Firmen im Übrigen sich allesamt von anderen Kanzleien vertreten lassen.Außerdem soll es sich um einen Verstoß über Megaupload.com handeln. Zwar ist Megaupload in den letzten Wochen durch die aktuellen Verhaftungen der Betreiber in aller Munde, allerdings sind Abmahnungen gegen reine Nutzer von Megaupload mir bisher nicht bekannt geworden.
Weiter ist in der Abmahnung die Rede von einem Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG. Ein solches Auskunftsverlangen gibt es zwar gegenüber Erbringern von Telekommunikationsdiensten. Allerdings richtet sich im Urheberrecht der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG. Hier haben die Betrüger also offenbar unsauber recherchiert.
Es fehlen Angaben dazu, welche Werke genau heruntergeladen worden sein sollen. Dies gehört jedoch zu den üblichen und auch notwendigen Angaben in einer Abmahnung.
Auch ist auffällig, dass die "Abmahnung" per Email erfolgt. Dies ist zwar rechtlich gesehen möglich, jedoch absolut unüblich. Wenn überhaupt dann werden von richtigen Kanzleien Abmahnungen lediglich vorab per Email verschickt, danach jedoch nochmals per Post. Das ist bei den Schreiben der angeblichen Kanzlei Dr. Kroner und Kollegen nicht der Fall.
Ebenso fehlt die Aufforderung dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird lediglich die Forderung gestellt, geschütztes Material der angeblichen Mandanten in Filesharing-Systemen bereitzustellen und / oder herunterzuladen. Auch dies ist in einer richtigen Abmahnung anders.
Schließlich kommt man zum eigentlichen Ziel des Schreibens: der Zahlung von
€ 146,95
Dieser Betrag soll - auch dies absolut unüblich bei einer Abmahnung - nicht auf ein Kanzleikonto überwiesen werden, sondern auf ein Konto des Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. Auch eine Firma mit dem Namen Lawyer Payment Services s.r.o. ist mir nicht bekannt. Der Name hört sich interessant an und wurde wohl absichtlich gewählt. Klingt ja auch irgendwie besser als Inkasso Moskau oder Wir sind Betrüger und wollen Sie verarschen Limited. Anders als der Hinweis im Überweisungsfeld vermuten lässt handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein Konto bei der Volksbank in Deutschland. Es muss vielmehr eine IBAN-Nummer und eine BIC angegeben werden. Eine Überprüfung der IBAN-Nummer hat ergeben, dass die Bankverbindung existiert. Allerdings handelt es sich dabei um ein Konto in Bratislava in der Slowakei. Damit dürfte auch geklärt sein, wo die Betrüger ihren Sitz haben.
Abmahnung Dr. Kroner & Kollegen erhalten: was tun?
Tun Sie bitte genau 2 Dinge:1.
Erstatten Sie Strafanzeige gegen unbekannt.
2.
Nach Erstattung der Strafanzeige ignorieren Sie bitte das Schreiben. Eine Forderung gegen Sie besteht ganz bestimmt nicht!
Eingestellt am 19.03.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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