Fachanwalt Urheber- und Medienrecht in Heidelberg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff erhält von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Zulassung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg, der bereits Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist, hat im Mai 2017 von der für Heidelberg zuständigen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Erlaubnis erhalten, die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen. Voraussetzungen für die Erlangung des Titels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sind besondere praktische und theoretische Kenntnisse.

Wer darf sich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht nennen?

Ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht werden möchte, muss zunächst einen Fachanwaltslehrgang besuchen, der in der Regel aus 120 Zeitstunden besteht und Inhalte aus dem gesamten Bereich des Urheber- und Medienrechts vermitteln soll. Anschließend bzw. während des Fachanwaltslehrgangs sind mehrere Klausuren zu bestehen. Die Deutsche Anwaltakademie, bei der Rechtsanwalt Andreas Forsthoff seinen Fachanwaltskurs besucht hat, lässt bei ihren Kursen 3 Klausuren zu jeweils 5 Zeitstunden schreiben.
In praktischer Hinsicht müssen umfangreiche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts nachgewiesen werden. Insgesamt müssen mindestens 80 Fälle aus allen Untergebieten des Urheber- und Medienrechts nachgewiesen werden, davon mindestens 20 gerichtliche Fälle. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff hat über 200 Fälle eingereicht, davon 85 gerichtliche Fälle.
Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und der Bewerber vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen war, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf einen Antrag des Rechtsanwalts.
Hier können Sie die Fachanwaltsurkunde von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff einsehen:
Speichern Öffnen FA-UrkundeUrheber-undMedienrecht.pdf (236,24 kb)

Fachanwalt Urheber- und Medienrecht in Heidelberg

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vertritt Rechtsanwalt Forsthoff Mandanten bundesweit von unserem Kanzleistandort in Heidelberg aus. Rechtsanwalt Forsthoff hat im Bereich des Urheber- und Medienrechts Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Weitergehende Informationen zum Fachanwaltstitel können Sie auf folgender Internetseite finden:


Eingestellt am 25.05.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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