Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz in Heidelberg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff in Heidelberg als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zugelassen

Seit dem Jahr 2003 ist Rechtsanwalt Andreas Forsthoff in Heidelberg als Rechtsanwalt zugelassen. Von Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stand der Gewerbliche Rechtsschutz im Vordergrund und bildete einen großen Tätigkeitsschwerpunkt. Zum Gewerblichen Rechtsschutz zählen neben dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht auch das Gebrauchsmusterrecht, das Patentrecht sowie das Urheberrecht mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Seit der Zulassung als Rechtsanwalt besteht der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Im Jahr 2011 nahm Rechtsanwalt Forsthoff am Fachanwaltskurs Gewerblicher Rechtsschutz in Mannheim teil.
Nunmehr erteilte die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, die auch für Rechtsanwälte in Heidelberg zuständig ist, Rechtsanwalt Andreas Forsthoff die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Neben dem Besuch des Fachanwaltskurses und den bestandenen Klausuren war Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen in mehreren Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Wer kann Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz werden?

Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz führen möchte, muss zunächst in den letzten drei Jahren als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein. Dies soll verhindern, dass Rechtsanwälte ohne nennenswerte Berufserfahrung als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz auftreten. Die nachzuweisenden besonderenen Kenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz richten sich dabei nach § 14 h FAO. Diese Vorschrift in der Fachanwaltsordnung (FAO) lautet wie folgt:
§ 14h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz

Der zu absolvierende Fachanwaltskurs besteht in der Regel aus 120 Zeitstunden Fortbildungen in den unterschiedlichen Rechtsgebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes. Außerdem müssen mehrere Klausuren bestanden werden. Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg hat den Fachanwaltskurs Gewerblicher Rechtsschutz in Mannheim bei der Deutschen Anwaltakademie besucht, dort wurden 3 Klausuren zu je 5 Stunden geschrieben.
Neben diesen theoretischen Kenntnissen muss ein Rechtsanwalt, der sich als Fachanwalt zulassen will, auch umfangreiche praktische Fähigkeiten nachweisen. Für den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz muss eine Fallliste eingereicht werden mit 80 Fällen aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5 FAO. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wwobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
Die Fallliste, die Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe vorlegte, beinhaltete weit über 200 Fälle. Dabei handelte es sich um 55 gerichtliche Fälle und 5 weitere rechtsförmliche Verfahren.
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann Rechtsanwalt Andreas Forsthoff sowohl Mandanten in Heidelberg und Umgebung als auch bundesweit zu allen Fragen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts beraten und vertreten. Mandanten sind dabei überwiegend kleinere und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.
Gerne können auch Sie sich an unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg wenden, wenn Sie eine Frage oder ein Problem rund um den Gewerblichen Rechtsschutz haben.
Weiterführende Informationen zum Fachanwaltstitel im Allgemeinen finden Sie auf folgender Internetseite:


Eingestellt am 31.05.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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