FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Abmahnung durch SOH Rechtsanwälte

FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. macht durch die Kanzlei SOH Rechtsanwälte markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. durch die Kanzlei SOH Rechtsanwälte (Schmidt, von der Osten & Huber, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbH aussprechen lässt. Bei SOH Rechtsanwälte handelt es sich um eine Kanzlei mit einer größeren Anzahl an Anwälten mit Sitz in Essen. Auftraggeber der Abmahnung ist der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., welcher über umfangreichen markenrechtlichen Schutz verfügt.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Betroffene von Abmahnungen im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. durch die Kanzlei SOH Rechtsanwälte einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei SOH Rechtsanwälte FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Abmahnung: um was geht es?

Der Traditions-Fußballclub FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken. Zu den eingetragenen Marken zählen S04 in unterschiedlichen Forman sowie Schalker Kreisel, Knappen Kids und Schalker Knappe. Insbesondere die Bezeichnung S04 ist zugunsten des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. mehrfach als Marke eingetragen, überwiegend in Deutschland, aber nicht nur.
Gegen zahlreiche Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. verwenden, geht der Verein vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei SOH Rechtsanwälte ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei SOH Rechtsanwälte am Anfang mit, den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde. Neben der Kennzeichenrechtsverletzung soll auch eine Irreführung im Sinne des Wettbewerbsrechs vorliegen.

Kanzlei SOH Rechtsanwälte FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Häufig liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei SOH Rechtsanwälte für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, bei € 25.000,00. Die übliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale liegt damit bei dem oben dargestellten Gegenstandswert brutto bei
€ 1.375,88

. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.

Kanzlei SOH Rechtsanwälte FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei SOH Rechtsanwälte noch bei dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. , seine Marken vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei SOH Rechtsanwälte ist eine alteingesessene Essener Kanzlei mit Fachanwälten in verschiedenen Bereichen und ist u.a. im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. durch die Kanzlei SOH Rechtsanwälte zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei SOH Rechtsanwälte - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei SOH Rechtsanwälte im Auftrag des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung und/oder Wettbewerbsrechtsverletzung erhalten haben.


Eingestellt am 07.04.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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