Eronite Media Ltd. Latex Exzesse - devote Gummisäue luftdicht verpackt Abmahnung Schulenberg & Schenk

Wieder Schulenberg und Schenk Abmahnungen: diesmal für Eronite Media Ltd.

Die Firma Eronite Media Ltd. aus Potsdam ist ein recht neuer Auftraggeber der Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg. Zumindest war uns bis vor einigen Monaten von Eronite Media Ltd. Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk bislang noch nichts bekannt. Dies hat sich nunmehr geändert. Abgemahnt wird im Auftrag der Eronite Media Ltd. derzeit vor allem der Film Latex Exzesse - devote Gummisäue luftdicht verpackt, wobei nach unseren Informationen auch für andere Filme Abmahnungen erfolgt sind beziehungsweise noch erfolgen.

Eronite Media Ltd. Abmahnung Schulenberg und Schenk: was will man von mir?

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk zeigt in der Abmahnung die anwaltliche Vertretung der Eronite Media Ltd. aus Potsdam. Weiter wird mitgeteilt, dass die Eronite Media Ltd. die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an einem bestimmten Film, beispielsweise also
Latex Exzesse - devote Gummisäue luftdicht verpackt

ist. Der Film Latex Exzesse - devote Gummisäue luftdicht verpackt soll über Ihren Anschluss illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein. Hierbei soll es unbeachtlich sein, ob der Film durch Sie selbst oder durch Dritte über Ihren Anschluss herunter geladen bzw. verbreitet worde.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Eronite Media Ltd. die Zahlung eines Betrages in Höhe von
€ 650,00

gefordert.

Eronite Media Ltd. Abmahnung Schulenberg und Schenk: was tun?

Nicht jede urheberrechtliche Abmahnung ist begründet. Dies gilt sicherlich auch für Eronite Media Ltd. Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk. Einen ersten Ratgeber rund um das Thema Filesharing-Abmahnungen und Urheberrecht finden Sie in unserem kostenlosten

Gerne stehen unsere Rechtsanwälte Ihnen auch in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch zur Verfügung, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu besprechen.



Eingestellt am 02.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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