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EMI Music GmbH & Co. KG Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2013: 30 Seconds To Mars – This is War
30 Seconds To Mars – This is War: Abmahnungen durch Rasch Rechtsanwälte für die EMI Music GmbH & Co. KG
Die Firma EMI Music GmbH & Co. KG lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Album 30 Seconds To Mars – This is War vorgeworfen wird. Das Album 30 Seconds To Mars – This is War ist vor kurzem offiziell erschienen und wird von der Firma EMI Music GmbH & Co. KG vertrieben. 30 Seconds To Mars – This is War ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer 30 Seconds To Mars – This is War ohne Erlaubnis der EMI Music GmbH & Co. KG im Internet heruntergeladen hat, muss im Jahr 2013 mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg rechnen.EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2013: um was geht es?
Sie sollen dafür verantwortlich sein, das urheberrechtlich geschützte Musikalbum30 Seconds To Mars – This is War
mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Firma EMI Music GmbH & Co. KG nichts.EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 30 Seconds To Mars – This is War: was wird gefordert?
In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von€ 1.200,00
gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für die Firma EMI Music GmbH & Co. KG. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber EMI Music GmbH & Co. KG eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album 30 Seconds To Mars – This is War abgegolten.
EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 30 Seconds To Mars – This is War: was tun?
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Musiktitel oder Filme, die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Abmahnung 30 Seconds To Mars – This is War: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen
Neben dem Album Simple Minds - Celebrate hat die Firma EMI Music GmbH & Co. KG außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Songs der Firma EMI Music GmbH & Co. KG über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nachfolgen. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat neben der Firma EMI Music GmbH & Co. KG außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.Um diese Folgeabmahnungen zu verhindern, ist es wichtig, die Unterlassungserklärung sorgfältig zu formulieren. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hierfür komplett ungeeignet und sollte keinesfalls unterschrieben werden. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.
Eingestellt am 08.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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