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Devil Spawn - Hyänen des Todes c-Law GbR Savoy Film GmbH Abmahnung
Savoy Film GmbH Abmahnungen durch c-Law GbR aus Hamburg
Die Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg spricht Abmahnungen für Urhberrechtsverstöße im Internet aus. Anders als Kanzleien, die ausschließlich Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen, sind die Anwälte der Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg auch im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen aktiv.Einer der bedeutsamsten Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen wegen Filesharing ist die Firma
Savoy Film GmbH
Das Unternehmen hat die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diversen Filmen, die überwiegend aus dem Horrorbereich kommen.
c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH: was wird abgemahnt?
Derzeit liegt uns eine aktuelle c-Law GbR Abmahnung im Auftrag der Savoy Film GmbH an folgendem Titel zur Prüfung vor:Devil Spawn - Hyänen des Todes
Neben dem Film Devil Spawn - Hyänen des Todes erfolgen von Savoy Film GmbH bzw. c-Law GbR noch an zahlreichen weiteren Filmen Abmahnungen. Die Filme, für die derzeit außerdem noch durch c-Law GbR im Auftrag der Savoy Film GmbH am häufigsten Abmahnungen erfolgen, haben ganz unterschiedliche Namen. Abmahnungen wegen anderer Filme als Devil Spawn - Hyänen des Todes sind weitgehend identisch aufgebaut.
c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH: was wird gefordert?
Die Kanzlei c-Law GbR fordert in ihren Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der FirmaSavoy Film GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Im Vergleich zu ähnlichen urheberrechtlichen Abmahnungen wird dabei von der Kanzlei c-Law GbR bzw. der Firma Savoy Film GmbH eine ziemlich hohe Forderung gestellt. Diese Forderung beträgt derzeit in aller Regel stolze€ 850,00
Mit Zahlung deses Betrages sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollen alle Ansprüche der Savoy Film GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Devil Spawn - Hyänen des Todes abgegolten sein.
c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH: was tun?
Diese happige Forderung ohne nähere Prüfung zu bezahlen kann natürlich nicht geraten werden. Zunächst ist in einem ersten Schritt zu klären, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war. Dann ist auch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei sollte jedoch immer eine modifizierte Unterlassungserklärung benutzt werden, die auch weitere Abmahnungen der Firma Savoy Film GmbH einerseits sowie andererseits Abmahnungen weiterer Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR verhindert. Denn der Film Devil Spawn - Hyänen des Todes ist wie gesagt nur einer von vielen von der Kanzlei c-Law GbR abgemahnten Filmen.In einem 2. Schritt ist dann zu prüfen, ob der in der Abmahnung geforderte Betrag angemessen ist. Die in derartigen Abmahnungen gestellten Abmahnungen halten wir für regelmäßig weit überzogen.
Nähere Informationen zu urheberrechtlichen Abmahnungen, der Höhe der Forderungen sowie grundlegende Informationen finden Sie in unserem kostenlosen
Eingestellt am 18.02.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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