DMV Deutscher Medien Verlag Limited Gelbes Branchenbuch - Betrug und Abzocke?

Neue Branchenbuch-Falle. Diesemal: Das Gelbe Branchenbuch

Zahlreiche Gewerbetreibende haben es bereits am eigenen Leib erfahren. Sie erhalten von einer ihnen bis dato unbekannten Firma ein Fax, ein Schreiben oder eine Email, in der sie gebeten werden, ihre Daten auszufüllen. Oft wird dabei der unzutreffende Eindruck erweckt, der angesprochene Gewerbetreibende sei bereits Kunde bei der Firma oder bei der Firma handele es sich um eine öffentliche Stelle. Bei zahlreichen dieser Fälle handelt es sich um nichts weiter als um Betrug und Abzocke.
Vor einiger Zeit ist nunmehr eine weiter Firma auf den Plan getreten, die
DMV Deutscher Medien Verlag Limited

Die DMV Deutscher Medien Verlag Limited ist Anbieterin des sog. Gelben Branchenbuchs. Das Gelbe Branchenbuch hat folgende Internetseite:

Daneben gibt es noch ein Gelbes Branchenbuch mit folgender Domain:

Hinter dem zweitgenannten Gelben Branchenbuch steckt die Firma MPC Holding Ltd. mit Sitz auf den Seychellen.

Was ist die Masche beim Gelben Branchenbuch?

Sie erhalten ein Fax, welches ein sogenanntes Eintragungsformular darstellt. Sie werden aufgefordert, Ihre Daten abzugleichen und das Formular mit korrekten Daten zurück an die angegebene Faxnummer zu schicken. Weiter wird eine Frist genannt, innerhalb derer der Rückversand stattfinden soll. Das soll alles grundsätzlich kostenlos sein.

Wie kommt jetzt eine Zahlungsverpflichtung zustande?

Nach meiner Auffassung überhaupt nicht! Jedenfalls wird an kleingedruckter Stelle der Hinweis angebracht, dass bei Veröffentlichung der Kontaktdaten netto € 739,00 jährlich anfallen sollen. Und das Formular enthält ja gerade die Aufforderung, die Kontaktdaten anzugeben.
Davon abgesehen, dass zahlreiche Internetnutzer den praktischen Nutzen des Gelben Branchenbuchs nicht erkennen können, halten viele ein solches Geschäftsgebaren als Abzocke, wenn nicht als Betrug.
Ich möchte hier lediglich darauf hinweisen, dass meiner Meinung nach zumindest eine arglistige Täuschung vorliegt, daneben ist nach meiner Meinung ein solches Verhalten auch wettbewerbswidrig. Ob es sich tatsächlich um Abzocke oder Betrug handelt, kann gegebenenfalls ein Gericht klären. Zahlungsansprüche sollten gegenüber dem Herausgeber des Gelben Branchenbuchs jedenfalls nach meinem Dafürhalten zurückgewiesen werden.
Hilfe vom Anwalt: 06221 3262121

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Eingestellt am 17.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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