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CGM Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung Michael Boden c/o DigiProtect:: Eisblume - Für Immer
Michael Boden Abmahnung Eisblume - Für Immer durch CGM Rechtsanwaltsgesellschaft
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft hat für die Firma DigiProtect einen Großteil der urheberherrechtlichen Abmahnungen im Musikbereich übernommen. Das betrifft sowohl neu ausgesprochene Abmahnungen als auch Abmahnungen, die durch die Vorgänger-Kanzlei von CGM im Auftrag von DigiProtect ausgesprochen worden waren. Ein neuer Rechteinhaber aus dem Dunstkreis von DigiProtect ist Michael Boden. Als Anschrift von Michael Boden gibt die Kanzlei CGM einfach nur c/o DigiProtect an. Dies ist zulässig, jedoch sollte dies beim Empfänger der Abmahnung sämtliche Alarmglocken einschalten.Michael Boden Abmahnung CGM Rechtsanwaltsgesellschaft: um was geht es?
Uns liegen derzeit einige Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft vor, in denen es um folgenden Titel geht:Eisblume - Für Immer
Der Song Eisblume - Für Immer befindet sich auf den German Top 100 Single Charts wird auch deswegen sehr häufig abgemahnt. Die Kanzlei CGM teilt mit, von der Firma DigiProtect mit der Wahrnehmung der Interessen von Michael Boden beauftragt zu sein, der Rechteinhaber an dem Song Eisblume - Für Immer sei.
Michael Boden Abmahnung CGM Rechtsanwaltsgesellschaft: was wird gefordert?
Die Kanzlei CGM wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Titel Eisblume - Für Immer illegal in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. Dies kennen wir bereits aus unzähligen Abmahnungen wegen anderer Titel. Und aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei CGM von Ihnen eine Unterlassungserklärung, die Sie gegenüber Michael Boden unterschreiben sollen. Außerdem sollen Sie€ 750,00
bezahlen, wobei sich dieser Betrag bei kurzfristiger Zahlung auf
€ 490,00
reduzieren soll. Getreu dem Motto: Geiz ist Geil. Man könnte es auch so formulieren: Wer schnell bezahlt, muss ziemlich blöd sein.
Michael Boden Abmahnung CGM Rechtsanwaltsgesellschaft: was tun?
Auch wenn es verlockend klingen mag, einen "Rabatt" bei Schnellzahlung zu bekommen, lohnt es sich wohl in den allerwenigsten Fällen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und € 490,00 zu bezahlen. Wir halten auch diesen Betrag bei einem einzelnen Titel noch deutlich überzogen. Außerdem fängt der ganze Ärger meistens erst an, wenn man so reagiert, wie es die Kanzlei CGM wünscht: durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und Zahlung.Wir haben schon immer bei DigiProtect und CGM vor der großen Gefahr von weiteren Abmahnungen wegen anderer Musiktitel gewarnt und werden nicht müde, weiter hiervor zu warnen. Wer falsch reagiert - und falsch ist es auch, die vorgefertigte Unterlassungserkärung oder irgendein Muster aus dem Internet zu unterschreiben - der bekommt in den meisten Fällen demächst noch weitere Abmahnungen von CGM mit weiteren Forderungen. Diesmal geht es dann um andere Titel. Die Abmahnungen erfolgen dann entweder wieder von Michael Boden oder von anderen Rechteinhabern, die mit DigiProtect zu tun haben. Viele sprechen hier von Abzocke oder Betrug. Betrug ist sicherlich nicht richtig, denn eine solche Abmahntätigkeit ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Wer hier jedoch von Abzocke spricht, dem kann ich nicht nicht widersprechen.
Daher gilt: Augen auf bei Abgabe der Unterlassungserklärung. Hierdurch können diese Folgeabmahnungen verhindert werden. Unsere Kanzlei kann für Sie zum einen eine geeignete Unterlassungserklärung erstellen und ist Ihnen ebenso behilflich, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Eingestellt am 27.08.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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