Blueport Legal Abmahnung Eintracht Frankfurt Arminia Bielefeld VfB Stuttgart FSV Mainz 05 Union Berlin Fortuna Düsseldorf Dynamo Dresden VfL Wolfsburg VfL Bochum 1. FC Nürnberg VfL Osnabrück

Zahlreiche Vereine machen durch die Kanzlei Blueport Legal markenrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche mehrere Profi-Fussballvereine wie Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg und VfL Osnabrück durch die Kanzlei Blueport Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH aussprechen lassen. Bei Blueport Legal handelt es sich um eine spezialisierte Kanzlei mit mehreren Anwälten mit Standorten in Hamburg und Frankfurt. Die Vereine Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg und VfL Osnabrück verfügen jeweils über einen umfassenden Markenschutz.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Betroffene von Abmahnungen im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Vereine Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg und VfL Osnabrück durch die Kanzlei Blueport Legal einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei Blueport Legal Fußballverein-Abmahnung: um was geht es?

Die Vereine Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg und VfL Osnabrück haben zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken. Die Marken sind überwiegend in Deutschland eingetragen, aber nicht nur.
Gegen zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der genannten Vereine verwenden, gehen diese vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei Blueport Legal ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Blueport Legal am Anfang mit, einen bestimmten Verein zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht des Vereins verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz des jeweiligen Vereins dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde.

Kanzlei Blueport Legal Fußballverein-Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen dem Verein Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg beziehungsweise VfL Osnabrück und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an den Verein zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Häufig liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Blueport Legal für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, bei € 50.000,00. Die übliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale liegt damit bei dem oben dargestellten Gegenstandswert brutto bei
€ 2.002,41

. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.

Kanzlei Blueport Legal Fußballverein-Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Blueport Legal noch bei den Vereinen Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg oderVfL Osnabrück handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen des jeweiligen Vereins, seine Marken vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Blueport Legal ist eine spezialisierte Kanzlei, die u.a. in den Bereichen Sportrecht und Gewerblicher Rechtsschutz tätig ist und zahlreiche Prozesse geführt hat. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des jeweiligen Vereins durch die Kanzlei Blueport Legal zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also der jeweilige Verein - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Blueport Legal - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Blueport Legal im Auftrag von Eintracht Frankfurt, Arminia Bielefeld, VfB Stuttgart, FSV Mainz 05, Union Berlin, Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, VfL Wolfsburg, VfL Bochum, 1. FC Nürnberg oderVfL Osnabrück wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung erhalten haben.


Eingestellt am 10.04.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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