Bindhardt Fiedler Zerbe 2012 Abmahnung Bushido - I Need a girl Part 3 (Kay One feat. Mario Winans), So mach ich es, Erwachsen sein, Vergiss mich

Bushido Abmahnungen durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe

Erneut liegen uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vor. Im Jahr 2012 haben wir so schon etliche Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe zu Gesicht bekommen. Zwar nicht alle Abmahnungen, aber ein erheblicher Teil aller Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe werden im Auftrag des Künstlers Bushido ausgesprochen. Auch wenn Bushido selbst einmal wegen urheberrechtlicher Unstimmigkeiten seiner Lieder in den Schlagzeilen war, hat er unstreitig die Verwertungsrechte an zahlreichen Musiktiteln. Dazu zählen zunächst einmal die von ihm produzierten Titel.
Offenbar um den Umsatz zu steigern lässt Bushido seit einigen Jahren über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe eine große Zahl von Abmahnungen aussprechen. Dieser Trend setzt sich auch im Jahr 2012 fort. Die Abmahnungen sind adressiert an Internetnutzer.

Bindhardt Fiedler Zerbe 2012 Abmahnung Bushido: um was geht es?

In erster Linie sind es Songs, die Bushido selbst geschrieben hat bzw. die er selbst aufgenommen hat. Oftmals werden jedoch auch Abmahnungen ausgesprochen für Songs, die von Bushido produziert, jedoch von anderen Musikern gesungen wurden. Anfang Mai 2012 erhielten wir beispielsweise eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe, in der es um folgenden Titel geht:
Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3 auf: German Top 100 Single Charts
.
Andere aktuelle Abmahnungen, die ebenfalls im Jahr 2012 ausgesprochen wurden, betreffen beispielsweise folgende Titel:
Vergiss mich
So mach ich es
Erwachsen sein

In der Abmahnung wird dem Empfänger des Schreibens vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der jeweilige Titel, also beispielsweise ]Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3, Vergiss mich, So mach ich es oder Erwachsen sein im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerks, also einer Tauschbörse, für andere Nutzer zum Download angeboten wurde. Diese Ausführungen im Schreiben von Bindhardt Fiedler Zerbe mögen auf den ersten Blick ein wenig verwundern. Denn wer etas in einer Tauschbörse herunterlädt, will den Titel schließlich in erster Linie für sich und will nicht andere Nutzer mit dem Song versorgen. Die Tauschbörsen funktionieren aber üblicherweise so, dass bereits beim Download das Werk für Dritte freigegeben wird. Und auf diese Weise können Kanzleien wie Bindhardt Fiedler Zerbe (oder vom Rechteinhaber beauftragte Ermittlungsunternehmen) die IP-Adresse des Anschlusses ermitteln. Über eine Providerauskunft kommt Bindhardt Fiedler Zerbe dann an die Daten des Anschlussinhabers, fertig ist der "Liebesbrief".

Bindhardt Fiedler Zerbe 2012 Abmahnung Bushido: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine Unterlassungserklärung gegenüber Bushido abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist bereits der Abmahnung beigefügt. Weiter soll ein pauschaler Betrag in Höhe von
€ 400,00

gezahlt werden.

Bindhardt Fiedler Zerbe 2012 Abmahnung Bushido: was tun?

Lassen Sie den Vorwurf bitte durch einen Fachmann prüfen und sich gegebenenfalls von diesem eine geeignete modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterschrieben werden, die der Abmahnung beigelegt ist. Denn diese ist extrem ungünstig:
Unter 1. in der vorgefertigten Erklärung verpflichtet man sich, einen bestimmten Song, in unserem Beispiel also Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3 nicht im Internet zugänglich zu machen. Abmahnungen wegen der Tonaufnahmen Vergiss mich, So mach ich es, Erwachsen sein oder anderen Titel führen in der Unterlassungserklärung entsprechend diesen Titel auf. Damit können aber an allen anderen Titeln von Bushido zusätzliche Abmahnungen ausgesprochen werden, für die dann jedesmal wieder € 400,00 gefordert werden dürften. Dies kann mit geschickter Formulierung der Unterlassungserklärung verhindert werden.
Auch der geforderte Betrag von € 400,00 erscheint recht hoch und kann üblicherweise deutlich gesenkt werden.
Abmahnung erhalten: Hilfe vom Anwalt:
Tel. 06221 434030
Fax: 06221 4340325
Hotline außerhalb der Bürozeiten:
06221 3262121


Eingestellt am 09.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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