Atari Abmahnung SKW Schwarz 2011: Test Drive Unlimited 2

Atari Abmahnungen nach Richterspruch

Das OLG Düsseldorf hat am 21.12.2010 entschieden (Eine Besprechung des Urteils finden Sie hier), dass Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen durch User von Rapidshare haftet. Geklagt hatte der Spielehersteller Atari. Damit kann Atari von Rapidshare nicht verlangen, dass Rapidshare Maßnahmen ergreift, um Urheberrechtsverletzungen durch seine User auszuschließen, wie beispielsweise einen Wortfilter, der ausschließen würde, dass urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.
Atari ist - anders als dies in früherer Zeit der Fall war - in den letzten beiden Jahren nicht im Wege der Abmahnung gegen Internetnutzer vorgegangen. Vielmehr hat sich Atari offenbar von einem Vorgehen gegen den Sharehoster Rapidshare selbst mehr erhofft als von einzelnen Abmahnungen. Atari wollte somit durch das Vorgehen gegen Rapidshare die nicht lizensierte Verbreitung seiner Computerspiele insgesamt verhindern. Dieser Versuch von Atari ist nunmehr (zumindest vorläufig) gescheitert.
Atari kann gegen das Urteil zwar noch Revision einlegen. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten. Selbst wenn Atari jedoch tatsächlich Revision einlegt, kann sich das weitere Verfahren noch Jahre hinziehen. Damit bleibt auch abzuwarten, ob Atari seine Praxis nunmehr ändert und wieder urheberrechtliche Abmahnungen gegen die einzelnen Internetuser ausspricht.

Gab es seit dem Urteil vom 21.12.2010 schon Abmahnungen von Atari?

Zunächst hatte sich Atari mit Abmahnungen an Internetnutzer zurückgehalten. Das Urteil ist Ende 2010 ergangen und dürfte den Anwälten von Atari wohl erst Anfang 2011 zugestellt worden sein. Anfang des Jahres 2011 war zunächst nichts über Atari Abmahnungen bekannt geworden.
Zwischenzeitlich erfolgen jedoch im Auftrag der Firma Atari Europe Abmahnungen durch die Kanzlei SKW Schwarz aus München mit Kanzlesitzen bzwl Niederlassungen an weiteren Standorten. Die Atari Abmahnungen werden über die Münchner Filiale der Kanzlei SKW Schwarz verschickt. SKW Schwarz hatte bereits in früheren Jahren Atari Abmahnungen verschickt. Die Kanzlei SKW Schwarz hat neben Atari auch weitere Auftraggeber, für die sie urheberrechtliche Abmahnungen verschickt. Neben Computerspielen handelt es sich bei den SKW Schwarz Abmahnungen daneben auch um Filme.
Bei den Abmahnungen im Auftrag von Atari geht es um folgende Computerspiele:
Test Drive Unlimited
Test Drive Unlimited 2.

In den Abmahnungen wird jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Atari sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von € 320,00 bzw. € 380,00 gefordert.


Eingestellt am 22.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Atari Abmahnung SKW Schwarz 2011: Test Drive Unlimited 2":

Am 24.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Atari und der Rechtsanwalt Schwarz schicken Abmahnungen wegen des Downloads des Spieles Test drive unlimited 2 von der Plattform Bitreactor.to . Am 9.2.2011 stellte einer mit dem Nicknamen Maniac diese 6,45 Gigabyte bei Bitreactor.to zum Download bereit. Der Server von bitreactor.to steht in der russischen Föderation und er wird betrieben von Ideal Solution Ltd. einer Firma, die auf den Seychellen beheimatet ist.
Auffällig ist hier, dass nach dem 9.2.2011 genau 3 Wochen später die Vertreter von Atari aus Frankreich den Rechtsanwalt Schwarz zum Verfolgen von Rechtsverstößen hier in Deutschland beauftragt hat. Während die User hier in germany abgemahnt werden steht diese Datei unverändert in der russischen Föderation zum Download bereit.
Die Firma Logistep verfolgt den fleißigen Download und Upload aus der Schweiz aus und dokumentiert fleißig das Geschehen. Die Daten werden über die Landesgrenze nach Deutschland per Mail an den abmahnenden Anwalt Schwarz geschickt. In der Schweiz ist das jedoch selbst eigenartigerweise Illegal.
Rechtsanwalt Schwarz beantragt in Köln dann ca. 2000 IP Adressen offenzulegen.Der zahlt dann dafür nur einmalig 200 Euro an die Gerichtskasse. Die Telekom rückt die Daten raus und schon läuft die Geldmaschine an. Rechtsanwalt Schwarz will aber pro IP Adresse 200 Euro haben ! Und das ist Betrug ! Denn die anderen 1999 Ip Adressen darf er aus datenschutzrechtlichen Grüpnden nicht preisgeben. So macht man aus 200 Euro Gerichtsgebühr 400.000.- Euro !!!!
da Atari im letzten Jahr Millionenverluste eingefahren hat würde es mich nicht wundern, wenn hier Verbindungen zu Bitreactor.to bestehen, denn wie gesagt die Datei ist am 9.2.2011 ins Netz gestellt worden und bis heute noch nicht beseitigt. Atari und Schwarz machen alles, um abzumahnen, Aber sie können keine Anstrengungen nachweisen dieses Spiel vom Server zu nehmen ! Und das weckt den Gedanken an Absicht ! Denn für Jede Abmahnung kassiert Atari mit !

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