Artgore Ltd. Abmahnung Days of Darkness durch Schulenberg & Schenk

Schulenberg & Schenk Abmahnung Days of Darkness für Artgore Ltd.

Die Firma Artgore Ltd. hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Da Filme von Artgore Ltd. auch im Internet über Tauschbörsen verbreitet werden, ist auch die Artgore Ltd. dazu übergegangen, Abmahnungen an Internetnutzer bzw. Tauschbörsennutzer zu verschicken. Bislang ließ Artgore Ltd. die Abmahnungen von der Kanzlei BaumgartenBrandt verschicken, jetzt erfolgen die Abmahnungen für Artgore Ltd. auch durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk.

Abmahnung Artgore Ltd. Schulenberg & Schenk: um was geht es?

In aktuellen Abmahnungen der Firma Artgore Ltd. durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk geht es um den Film:
Days of Darkness

Ob neben Days of Darkness demnächst auch andere Artgore Ltd. Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk erfolgen, bleibt abzuwarten. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.

Abmahnung Artgore Ltd. Days of Darkness Schulenberg & Schenk: was wird gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Film Days of Darkness (oder einen anderen Film der Firma Artgore Ltd.) illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Ausgehend von dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Fima The Asylum sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 1.298,00

Mit diesem Betrag sollen Anwaltskosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Days of Darkness pauschal abgegolten sein.

Abmahnung Artgore Ltd. Days of Darkness Schulenberg & Schenk: was tun?

Wenn über Ihren Anschluss tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich als Störer. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Sofern Sie tatsächlich auf Unterlassung haften, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da zahlreiche Personen mehr als einen Film herunterladen, ist aus meiner Sicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk - für Artgore Ltd. oder auch für andere Mananten - verhindert werden können.
Den pauschalen Betrag halten wir für zu hoch. Der von Schulenberg & Schenk in der Abmahnung geforderte Betrag geht über den Betrag hinaus, den andere Kanzleien in vergleichbaren Abmahnungen fordern. Und auch bei diesen Abmahnungen halten wir die geforderten Beträge oft für zu hoch.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing finden Sie kostenolos in unserem umfangreichen

Abmahnung erhalten?
Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 (Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb)


Eingestellt am 16.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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