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Kino.to durchsucht: Drohen jetzt Abmahnungen?
Abmahwelle nach Durchsuchung von kino.to?
Anders als Filesharing-Programme funktioniert das Netzwerk kino.to nach einem ganz anderen System. Hier handelt es sich nicht um ein Peer-To-Peer-Netzwerk, bei dem alle Nutzer untereinander vernetzt sind und die jeweiligen Dateien klassisch durch Zugriff auf die jeweilige Festplatte tauschen. Vielmehr sind bei einigen Streamhostern große Mengen an Filmmaterial abgelegt, die sich dann Nutzer beliebig ansehen können. Eine Speicherung auf dem Rechner der kino.to Nutzer erfolgt hierbei nicht, es erfolgt lediglich eine Zwischenspeicherung im RAM. Nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung handelt es sich hierbei noch nicht um Verletzungen des Urheberrechts durch die Nutzer von kino.to. Anders natürlich die Rechtslage für die Streamhoster.Durchsuchung von kino.to - was ist passiert?
In einer konzertierten Aktion hat die Generalstaatsanwaltschaft heute, am 08.06.2011, zahlreiche Razzien in Wohn- und Geschäftsräumen in Deutschland und im benachbarten Ausland durchgeführt. Knapp dreihundert Kriminalbeamte waren bei der heute um 9 Uhr beginnenden Aktion im Einsatz, über ein Dutzend Personen wurden wegen des Verdachts der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" festgenommen, nach weiteren Personen wird gesucht. Die Behörden nahmen mehrere Streamhoster vom Netz, um weiteres Streaming zu verhindern. Einen Bericht in der Tagespresse über die Durchsuchung von kino.to finden SieDie Seite kino.to ist derzeit nicht abrufbar. Zwischenzeitlich erschien auf der Seite folgende Meldung der Polizei:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Durchsuchung von kino.to - was passiert jetzt?
Nach meiner vorläufigen Einschätzung ist das Modell von kino.to zunächst einmal tot. Auch wenn sich die Razzien gegen Personen nur in Europa richteten, dürfte kino.to auch von internationalen Servern in Deutschland zukünftig massive Probleme haben. Gegen in Europa greifbare Streamhoster wird mit Sicherheit auch in Sicherheit mit aller Härte vorgegangen werden.Durchsuchung von kino.to - drohen jetzt kino.to Abmahnungen?
Bislang erfolgten nach meiner Erfahrung keine Abmahnungen wegen kino.to. Dies liegt daran, dass die Rechtslage bei der Nutzung von kino.to nicht so eindeutig ist wie im Bereich des Filesharing, wo zumindest ein nachgewiesener Tausch von geschützten Werken eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ein weiteres Problem bei kino.to war, dass die Rechteinhaber hier schlichtweg aus technischen Gründen nicht an die Daten der Nutzer gelangen konnten. Das war wohl der überwiegende Grund dafür, dass kino. to Abmahnungen bislang nicht erfolgten. Das könnte sich nunmehr ändern, da die Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial sichergestellt hat. Dieses Beweismaterial wird in den nächsten Monaten ausgewertet werden. Ob und in welchem Umfang sich Daten von kino.to Nutzern hierauf befinden, wird sich zeigen. Für die Rechteinhaber und die Abmahnkanzleien wird die Razzia gegen kino.to mit Sicherheit ein gefundenes Fressen darstellen. Sofern sich verwertbare Daten ermitteln lassen, freuen sich zahlreiche Abmahnanwälte bestimmt schon auf die nächste große Abmahnwelle.Abmahnung erhalten - was tun?
Nutzen Sie unsere bundesweiteHotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
Eingestellt am 08.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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